Tabaksteuer-Panne bleibt mindestens einen Monat unkorrigiert
Seit dem 21. Oktober gilt auf dem Papier ein viel zu hohes Tabaksteuergesetz – doch der Zoll kassiert weiter die alten Preise. Ein förmliches Berichtigungsverfahren gibt es nicht, die Korrektur kommt frühestens Ende November.
Für Raucher, Schnupfer und Dampfer bleibt es mindestens einen weiteren Monat bei einem rechtlichen Zwischenzustand: Das Bundesfinanzministerium hat für das fehlerhafte Tabaksteuergesetz kein formelles Berichtigungsverfahren eingeleitet. Das bestätigte am 28. Oktober 2026 ein Sprecher von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, wie BILD über das ausbleibende Berichtigungsverfahren berichtet.
Nach Angaben der Bundestagsverwaltung gab es auf Arbeitsebene lediglich informelle Vorgespräche. Der reguläre Weg über eine förmliche Berichtigung ist damit bislang nicht beschritten – und er soll es nach dem Willen des Ministeriums auch nicht mehr werden.
Eine Berichtigung nach § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung verlangt eine konkrete und begründete Berichtigungsbitte, die Einwilligung der Bundestagspräsidentin und die Beteiligung des zuständigen Bundestagsausschusses nach § 122 Absatz 3 GO-BT. Dieses Verfahren gilt dem Finanzministerium nun als zu riskant.
Der Zoll kassiert weiter die alten Preise
Seit dem 21. Oktober ist das Gesetz formal in Kraft – mit den erst für 2030 geplanten Höchstsätzen, bei Liquids für E-Zigaretten sogar ganz ohne Steuersatz. Auf dem Papier kostet die Zigarettenpackung fast zwölf statt rund acht Euro, im Gesetzgebungsverfahren war zuvor von den drastisch verschärften Tabaksteuerplänen bis 2030 die Rede.
An der Ladenkasse blieb es trotzdem bei den alten Preisen: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil wies die Bundeszollverwaltung schriftlich an, das Gesetz nicht anzuwenden. Betroffen sind Zigaretten, Feinschnitt, erhitzter Tabak, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak sowie Liquids für E-Zigaretten.
Von der Panne bis zur geplanten Korrektur
15. Oktober 2026
Bundestag beschließt die Erhöhung
Um 22.02 Uhr stimmt der fast leere Bundestag zu, aus der Unionsfraktion votieren nur zwei Abgeordnete dagegen. Die fehlerhafte Datumsformel bemerkt niemand.
20. Oktober 2026
Verkündung im Bundesgesetzblatt
Bundesfinanzministerium und Generalzolldirektion erklären, es bleibe bei den alten Steuersätzen.
21. Oktober 2026
Das Gesetz tritt formal in Kraft
Auf dem Papier gelten die erst für 2030 geplanten Höchstsätze, für Liquids für E-Zigaretten gilt formal kein Steuersatz.
21./22. Oktober 2026
Klingbeil stoppt den Vollzug
Der Minister weist die Bundeszollverwaltung schriftlich an, das Gesetz nicht anzuwenden. An der Ladenkasse bleiben die Preise stabil.
28. Oktober 2026
Klöckners Sprecher bestätigt das Ausbleiben
Es habe nur informelle Vorgespräche gegeben, kein formelles Berichtigungsverfahren. Am Abend räumt ein Sprecher Klingbeils den Wechsel zur Gesetzesänderung ein.
20. November 2026
Bundesrat soll die Korrektur beschließen
Anschließend soll die Neuregelung noch im November im Bundesgesetzblatt erscheinen.
Dilettantismus und Pfusch am Gesetz
Klingbeil hatte am 22. Oktober in Berlin Aufklärung versprochen: „Deswegen sind wir jetzt auch dabei, diesen Fehler zu beheben.“ Dietmar Bartsch, Haushaltsexperte der Linksfraktion, nannte das Vorgehen „schlicht Dilettantismus“.
„Das ist Pfusch am Gesetz sondergleichen.“
Kay Gottschalk, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion
Der AfD-Finanzpolitiker fordert Klingbeils Rücktritt, die AfD-Spitze treibt das mit Weidels Forderung nach Neuwahlen weiter. Der Vorwurf zielt auf den Kern: Der Zoll vollzieht seit Tagen ein Gesetz nicht, das im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und damit formal gilt.
Korrektur über das Finanzausgleichsgesetz
Am 27. Oktober kündigte das Ministerium über Gesprächskreise an, eine Rechtsänderung des Tabaksteuergesetzes anzustoßen. Am Abend des 28. Oktober räumte ein Sprecher Klingbeils die Kehrtwende ein.
Statt einer Berichtigung nach § 61 GGO soll nun eine Formulierungshilfe zum Finanzausgleichsgesetz die Korrektur tragen, wie der Spiegel über Klingbeils Ausbesserung im November berichtet. Der Bundesrat soll am 20. November endgültig beschließen, danach soll die Neuregelung noch im November im Bundesgesetzblatt erscheinen.
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Bis zum 20. November gilt weiter ein Gesetz, das die Verwaltung nicht anwendet. Hält der Bundesrat den Termin nicht, verlängert sich der Zustand über den Monat hinaus – und es bliebe zu klären, ob eine Formulierungshilfe zum Finanzausgleichsgesetz der richtige Ort für eine Tabaksteuerkorrektur ist.