623 Euro mehr im Monat: So viel bleibt einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, im Vergleich zur Grundsicherung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, veröffentlicht am 27. Oktober.
Hinter der Zahl steht der WSI Policy Brief Nr. 104 als PDF, verfasst von Eric Seils und Helge Emmler. Der Abstand zwischen Lohn und Grundsicherung ist real – aber er fällt je nach Region und Haushaltsgröße sehr unterschiedlich aus.
Für Familien fällt der Vorsprung größer aus. Eine Alleinerziehende mit einem fünfjährigen Kind kommt auf rund 757 Euro mehr im Monat, ein Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren und einem Alleinverdiener auf rund 749 Euro.
In Nordhausen bleiben 755 Euro übrig
Der Lohnabstand schwankt regional stark: Im Landkreis München sind es rund 404 Euro, in der Stadt München 466 Euro, im Landkreis Dachau 468 Euro. In Nordhausen kommt dieselbe Rechnung auf 755 Euro, im Vogtlandkreis auf 749 Euro, in Gera auf 745 Euro.
Im Osten einschließlich Berlin liegt der Vorsprung bei 664 Euro, im Westen bei 609 Euro. Die Zahlen zu allen Landkreisen und Städten hat die Böckler-Stiftung mit der Pressemitteilung veröffentlicht.
Wie viel mehr Vollzeitarbeit zum Mindestlohn bringt – nach Region
Differenz zwischen Lohn und Grundsicherung in Euro pro Monat
WSI-Experte Eric Seils nennt für München den Wohnungsmarkt als Grund: „Tatsächlich haben Menschen mit niedrigem Einkommen auf dem Wohnungsmarkt in München sehr schlechte Karten. So manch einer subventioniert seine Miete aus dem Regelsatz.“
In den Berechnungen ist das Wohngeld enthalten – es hängt an der örtlichen Miete. Wie klein der Vorsprung in München ausfallen kann, zeigt der winzige Lohnabstand in München.
66 Euro mehr als im Vorjahr
Gegenüber 2025 ist der Vorsprung um 66 Euro gestiegen. Der Grund ist eine Verschiebung: Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Stunde, die Regelsätze der Grundsicherung blieben 2026 unverändert.
563 Euro erhalten Alleinstehende, 506 Euro je Partner, für Kinder sind es je nach Alter 357, 390 oder 471 Euro. In die Berechnung fließen Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss ein; Pendelkosten und individuelle Arbeitsmittel bleiben außen vor.
Wie aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung wurde
- 2025Bürgergeld wird verschärft
Union und SPD beschließen auf Drängen der Union eine Verschärfung – mit dem Argument, zu hohe Leistungen verhinderten die Arbeitsaufnahme.
- 1. Januar 2026Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
Die Regelsätze der Grundsicherung werden 2026 nicht erhöht, für Alleinstehende bleiben es 563 Euro.
- 1. Juli 2026Neue Grundsicherung ersetzt das Bürgergeld
Sie bringt schärfere Sanktionen und streicht die Karenzzeit beim Vermögen.
- 27. Oktober 2026WSI veröffentlicht Policy Brief Nr. 104
Erste Berichte erscheinen beim SPIEGEL und in der taz.
- 31. Oktober 2026Der stern prüft die Zahlen
Der Faktencheck fragt, ob sich Arbeiten überhaupt noch lohnt.
Der Modellfall ist selten
Die Zahlen wanderten binnen Tagen durch die Medien: SPIEGEL und taz berichteten am 27. Oktober, die dpa verbreitete die Kernzahlen am 28. Oktober, der stern prüfte sie am 31. Oktober in einem Faktencheck.
Dabei hat der gerechnete Vollzeitfall mit dem Alltag der meisten Mindestlohn-Beschäftigten wenig zu tun. Nur rund elf Prozent ihrer Beschäftigungsverhältnisse entfielen im April 2025 auf Vollzeitstellen – etwa 173.000. WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch beharrt deshalb auf der Einordnung:
„Zur korrekten Einordnung gehört auch die Information, dass Vollzeitarbeit zum Mindestlohn relativ selten ist – die meisten Vollzeitbeschäftigten verdienen zum Glück deutlich mehr.“
Auf den naheliegenden Einwand, von dem Geld müsse noch die Miete bezahlt werden, geht Kohlrausch ebenfalls ein: „An dieser Stelle kommt bisweilen der Einwand, dass die arbeitende Person von ihrem verfügbaren Einkommen ja noch die Miete bezahlen muss. Das stimmt, aber es ändert nichts am Befund.“
Kürzungen treffen Familien zuerst
Kohlrausch warnt, geplante Einschnitte beim Wohngeld und beim Unterhaltsvorschuss würden den Lohnabstand verringern – bei Familien besonders deutlich. Beim Unterhaltsvorschuss ist die Richtung vorgezeichnet: Bundeskanzler Merz will die Leistung nur noch bis zum 16. Lebensjahr zahlen, gegen den Wegfall des Unterhaltsvorschusses für 80.000 Jugendliche regt sich Widerstand.
Der Streit hat eine Vorgeschichte. 2025 verschärfte die Koalition aus Union und SPD das Bürgergeld auf Drängen der Union – mit dem Argument, zu hohe Leistungen verhinderten Arbeitsaufnahme. Zum 1. Juli 2026 löste die neue Grundsicherung das Bürgergeld ab, mit schärferen Sanktionen und ohne Karenzzeit beim Vermögen.
Kohlrausch hält der Debatte entgegen: „Statt Menschen mit niedrigen Erwerbseinkommen und in der Grundsicherung gegeneinander auszuspielen, ist es Zeit, soziale Infrastrukturen zu stärken.“
Wie groß der Vorsprung 2027 ausfällt, hängt damit an zwei Stellschrauben: an der nächsten Anpassung des Mindestlohns und an der Frage, ob Wohngeld und Unterhaltsvorschuss tatsächlich gekürzt werden.
