Verwaltungsgericht Düsseldorf erlaubt Abschiebung nach Muttermord
Der Kreis Mettmann will einen 28-jährigen Iraker in den Irak abschieben, der als 17-Jähriger seine Mutter tötete. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat seine Klage abgewiesen – bis zu einer möglichen Berufung bleibt der Mann in Hilden.
Der heute 28 Jahre alte Iraker, der als 17-Jähriger seine Mutter mit seinem Vater und zwei Brüdern des Vaters getötet hat, soll Deutschland verlassen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies seine Klage gegen Ausweisung und Abschiebungsandrohung ab, wie aus dem FAZ-Bericht über die Abschiebung nach dem Ehrenmord hervorgeht.
Das Urteil erging am 13. Oktober 2026, öffentlich gemacht und zugestellt wurde es am 3. November, Aktenzeichen 24 K 2144/26. Der Mann lebt seit seiner Haftentlassung bei seinen Geschwistern in Hilden.
Verfügt hatte die Ausweisung der Kreis Mettmann im Januar 2026, nach der Haftentlassung, zusammen mit der Androhung, ihn in den Irak abzuschieben. Dagegen klagte der 28-Jährige – und verlor in erster Instanz.
Der Mord an Hanaa S. aus Solingen
Das Opfer war seine Mutter: Hanaa S., eine 35 Jahre alte Jesidin und sechsfache Mutter aus Solingen. Im Herbst 2014 suchte sie mit ihrer jüngsten Tochter Schutz in einem Frauenhaus. Danach beschlossen ihr Ehemann, ihr ältester Sohn und zwei Brüder des Ehemanns, sie zur „Wiederherstellung der Familienehre“ zu töten, so die Feststellungen des Landgerichts Wuppertal.
Am 21. April 2015 wurde die 35-Jährige aus ihrer Wohnung in Solingen verschleppt, vermutlich in einen Teppich eingerollt. Getötet wurde sie im Frühjahr 2015, die Leiche vergruben die Täter in einem Waldstück in Süddeutschland. Der Fall blieb lange ein „Mord ohne Leiche“.
Im August 2015 nahm die Polizei einen Schwager des Opfers mit internationalem Haftbefehl an einem Flughafen in Kroatien fest und überstellte ihn nach Deutschland. Im November 2015 folgte die Festnahme des damals 17 Jahre alten Sohnes als zweitem Tatverdächtigen.
Von der Einreise bis zum Gerichtsurteil
2009
Einreise nach Deutschland
Der spätere Täter kommt als Elfjähriger im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland.
Herbst 2014
Beschluss der Männer der Familie
Nachdem Hanaa S. mit ihrer jüngsten Tochter Schutz in einem Frauenhaus gesucht hat, beschließen ihr Ehemann, ihr ältester Sohn und zwei Brüder des Ehemanns, sie zu töten.
21. April 2015
Verschleppung aus der Wohnung
Hanaa S. wird aus ihrer Wohnung in Solingen verschleppt, vermutlich in einen Teppich eingerollt.
2017
Die Leiche wird gefunden
Nach mehr als hundert Verhandlungstagen nennt ein Angeklagter den Ablageort; die Leiche wird im Wald bei Bruchsal in zwei Metern Tiefe gefunden.
24. Januar 2018
Urteil des Landgerichts Wuppertal
Der Sohn erhält neuneinhalb Jahre Jugendstrafe, der Haupttäter lebenslange Haft.
Januar 2026
Ausweisung nach der Haftentlassung
Der Kreis Mettmann verfügt die Ausweisung und droht die Abschiebung in den Irak an.
3. November 2026
Urteil wird öffentlich
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage ab; an diesem Tag wird die Entscheidung zugestellt.
Prozess, Leichenfund, Jugendstrafe
Im Juni 2016 begann vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess gegen fünf Familienangehörige. Nach mehr als hundert Verhandlungstagen nannte ein Angeklagter 2017 den Ablageort; die Leiche wurde im Wald bei Bruchsal in Baden-Württemberg in zwei Metern Tiefe gefunden.
Am 24. Januar 2018 verurteilte das Gericht den Sohn zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe, wie die Pressemitteilung des Landgerichts zum Urteil 2018 festhält. Der Vater und ein weiterer Schwager erhielten je zehn Jahre und sechs Monate wegen Beihilfe. Der Haupttäter bekam lebenslange Haft, eine Schwägerin wurde freigesprochen.
Der Sohn war zur Tatzeit 17. Er war 2009 als Elfjähriger im Rahmen des Familiennachzugs eingereist. Die Jugendstrafe hat er inzwischen verbüßt – der Aufenthalt in Deutschland ist damit nicht erledigt.
Warum das Gericht die Ausweisung stützt
Die Ausweisung begründet der Kreis Mettmann nicht allein mit der Tat. Sie ist zusätzlich generalpräventiv begründet: Ein Aufenthalt in Deutschland setze „uneingeschränkt die Achtung des menschlichen Lebens und auch der Menschenwürde anderer“ voraus.
Gewalt gegen weibliche Familienangehörige sei keine innerfamiliäre Angelegenheit, heißt es in der Begründung. Für den 28-Jährigen bedeutet das: Die verbüßte Jugendstrafe schützt ihn nicht davor, das Land verlassen zu müssen.
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Der Kreis muss auf die Berufung warten
Vollstreckbar ist das Urteil noch nicht. Der Kreis Mettmann muss abwarten, ob der Mann einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellt. Erst danach steht fest, ob die Ausweisung Bestand hat.
Wie lange ein solcher Streit dauern kann, zeigt die endgültige Entscheidung im Fall Wollhaus-Raser: Dort lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Antrag auf Zulassung der Berufung ab, erst danach musste der Mann das Land verlassen.
In Nordrhein-Westfalen fallen Ausreisepflicht und Strafverfahren oft zusammen: Das Landeskriminalamt zählte 12.000 Strafverfahren unter rund 6800 Ausreisepflichtigen aus Irak und Westbalkan, wie die LKA-Auswertung zu Strafverfahren gegen Ausreisepflichtige zeigt.
Offen ist, wann der Fall endgültig entschieden ist – und was den Mann im Irak erwartet. Bis dahin lebt er in Hilden bei seinen Geschwistern. Fällt die Entscheidung über eine Berufung gegen ihn aus, wird die Ausweisung vollstreckbar, und der Mann, der mit elf Jahren nach Deutschland kam, muss gehen.