Bund muss 408 Millionen Euro extra für die Renten-Haltelinie zahlen
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Rentenpaket

Bund muss 408 Millionen Euro extra für die Renten-Haltelinie zahlen

Der Bund muss der Rentenversicherung schon 2026 408 Millionen Euro erstatten – Jahre früher als geplant. Grünen-Haushälter Eckert wirft dem Arbeitsministerium einen groben Rechenfehler oder die Täuschung des Parlaments vor.

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408 Millionen Euro muss der Bund in diesem Jahr zusätzlich an die Rentenversicherung überweisen – Geld, das im Haushalt 2026 nicht eingeplant war.

Finanzstaatssekretär Dennis Rohde (SPD) hat den Betrag am 4. November als außerplanmäßige Ausgabe beim Haushaltsausschuss des Bundestages beantragt. In dem Schreiben heißt es, die Ausgabe sei „sachlich und zeitlich unabweisbar“.

Hinter dem Betrag steckt ein Mechanismus, den der Bundestag selbst beschlossen hat. Mit dem Rentenpaket vom Dezember 2025 wurde die Haltelinie von 48 Prozent bis zur Anpassung am 1. Juli 2031 verlängert. Steigen die Löhne stärker als veranschlagt, muss der Bund der Rentenversicherung die Mehrkosten erstatten.

Erstattung kommt früher als vorgesehen

Veranschlagt war das anders. Der Gesetzentwurf zum Rentenpaket vom 1. Oktober 2025 regelt in Paragraf 291b des Sechsten Sozialgesetzbuchs die Erstattung der Haltelinie-Kosten – die ersten Zahlungen sollten erst ab 2029 fließen.

Dass es schneller geht, zeigte die Lohnstatistik vom März 2026. Zum 1. Juli stiegen die Renten um 4,24 Prozent, der aktuelle Rentenwert kletterte von 40,79 auf 42,52 Euro – stärker als die veranschlagten 3,7 Prozent. Die Rentenerhöhung wird für den Bund deutlich teurer als im Gesetzentwurf kalkuliert.

Mehrkosten der Renten-Haltelinie für den Bund

Erstattungen an die Rentenversicherung in Millionen Euro

Quelle: Bundesarbeitsministerium; Deutsche Rentenversicherung

Weil sich das Zahlungsziel nach Darstellung des Ministeriums nicht verschieben lässt, soll die Erstattung für 2026 ausnahmsweise als Einmalzahlung geleistet werden.

2027 kommen weitere 816 Millionen Euro dazu

Für 2027 rechnet die Deutsche Rentenversicherung mit weiteren 816 Millionen Euro. Zusammen mit dem Betrag für 2026 sind das gut 1,2 Milliarden Euro, die allein die verlängerte Haltelinie kostet.

Der Nachtrag für 2026 ist keine Kleinigkeit im Etat. Die Kosten der Rentengarantie im Jahr 2026 liegen mit 408 Millionen Euro weit über dem, was der Gesetzentwurf vorsah – dort war bis 2029 nichts eingeplant.

Der Posten reiht sich in eine größere Entwicklung ein: Die Warnung des Rechnungshofs vor 46 Prozent Steueranteil für das Jahr 2040 zeigt, wie stark die Rente den Bundeshaushalt bindet.

Von der Haltelinie zum Nachtragshaushalt

  1. 1. Oktober 2025
    Gesetzentwurf zum Rentenpaket

    Drucksache 21/1929 regelt in Paragraf 291b SGB VI die Erstattung der Haltelinie-Kosten; erste Zahlungen sind erst ab 2029 veranschlagt.

  2. 5. Dezember 2025
    Bundestag beschließt das Rentenpaket

    Die Haltelinie von 48 Prozent wird bis zur Anpassung am 1. Juli 2031 verlängert, finanziert über den Bundeshaushalt.

  3. März 2026
    Die Lohnstatistik ändert die Rechnung

    Das Finanzministerium stellt fest, dass die Erstattung an die Rentenversicherung bereits 2026 fällig wird.

  4. 1. Juli 2026
    Renten steigen um 4,24 Prozent

    Der aktuelle Rentenwert klettert von 40,79 auf 42,52 Euro – stärker als die ursprünglich veranschlagten 3,7 Prozent.

  5. September 2026
    Haushälter erfahren von der Lücke

    In interner Runde wird angekündigt, dass das Arbeitsministerium eine außerplanmäßige Ausgabe von bis zu 400 Millionen Euro beantragen will.

  6. 4. November 2026
    Antrag geht an den Haushaltsausschuss

    Finanzstaatssekretär Rohde beantragt 408 Millionen Euro und nennt die Ausgabe „sachlich und zeitlich unabweisbar“.

Grünen-Haushälter Eckert spricht von Täuschung

Die zuständigen Haushälter wussten seit September 2026, dass eine außerplanmäßige Ausgabe droht. In einer internen Runde war von bis zu 400 Millionen Euro die Rede. Anfang Oktober wurde die Ankündigung öffentlich.

Leon Eckert, Haushaltspolitiker der Grünen, griff das Ministerium daraufhin scharf an und stellte zwei Möglichkeiten in den Raum.

„Dem Ministerium ist ein grober Rechenfehler passiert oder das Parlament wurde getäuscht“
Leon Eckert, Haushaltspolitiker der Grünen

Für die zweite Lesart lieferte Eckert die Zahlen gleich mit: „Die Bundesregierung verrechnet sich allein für dieses Jahr um Hunderte Millionen Euro, und in den kommenden Jahren dürfte es noch mehr werden“, sagte er.

Statt einer eigenen Erklärung verwies das Arbeitsministerium auf laufende Haushaltsverhandlungen. Eine Antwort darauf, wie es zu der Abweichung von 408 Millionen Euro kommen konnte, gab es damit nicht.

Entscheidung liegt beim Haushaltsausschuss

Die außerplanmäßige Ausgabe braucht die Zustimmung des Haushaltsausschusses; dort liegt das Schreiben von Finanzstaatssekretär Rohde seit dem 4. November. Die Haushälter müssen über die Freigabe der 408 Millionen Euro entscheiden.

Damit steht zugleich zur Debatte, ob die Haltelinie von 48 Prozent auf Dauer finanzierbar bleibt. Die 408 Millionen Euro sind der erste Nachtrag – für 2027 stehen bereits 816 Millionen Euro im Raum.

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Ob die 816 Millionen Euro für 2027 im regulären Etat Platz finden oder ob das Ministerium erneut eine außerplanmäßige Ausgabe beantragen muss, entscheidet sich mit dem Haushalt für das kommende Jahr.