Ukraine-Flüchtlinge behalten Bürgergeld bei Heimreisen bis drei Wochen
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Sozialleistungen

Ukraine-Flüchtlinge behalten Bürgergeld bei Heimreisen bis drei Wochen

Wer aus der Ukraine geflohen ist, darf bis zu drei Wochen pro Jahr heimreisen und behält dabei sein Bürgergeld – bestätigt das Innenministerium auf AfD-Anfrage. Die AfD nennt die Regel „Irrsinn“ und will jeden Heimkehrer sofort Schutzstatus und Sozialanspruch verlieren lassen.

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Wer aus der Ukraine nach Deutschland geflohen ist, darf bis zu drei Wochen pro Jahr in seine Heimat reisen – und bezieht in dieser Zeit weiter Bürgergeld. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine AfD-Anfrage hervor, wie dem WELT-Bericht über die Sonderregel für Ukraine-Flüchtlinge zu entnehmen ist.

Die Regel hängt an einer Bedingung: Die Abwesenheit muss vorher beim Jobcenter genehmigt werden. Ohne besonderen Grund sind in der Regel bis zu drei Wochen pro Jahr möglich, in denen die Grundsicherung weitergezahlt wird. Das gilt für Schutzberechtigte aus der Ukraine, die hier Bürgergeld beziehen.

Der AfD-Sozialpolitiker René Springer nennt das „Irrsinn“. Seine Forderung: Wer heimreist, soll mit der Rückkehr alles verlieren.

„René Springer fordert, dass Menschen, die in ihr Herkunftsland zurückkehren, sofort ihren Schutzstatus und ihren Anspruch auf Sozialleistungen verlieren.“
René Springer, AfD-Bundestagsabgeordneter und sozialpolitischer Sprecher

Statt Grundsicherung sollen Heimkehrer nach Springers Vorstellung nur noch Asylbewerberleistungen erhalten, „in Form von Brot, Bett und Seife“. Über die Drei-Wochen-Praxis entscheidet aber nicht die AfD, sondern die Arbeitsverwaltung – und bislang gilt sie.

Wie die Sonderregel entstand

Seit dem 1. Juni 2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland Leistungen nach dem SGB II – Bürgergeld statt Asylbewerberleistungen. Damit war der Weg frei für dieselben Regeln, die auch für andere Grundsicherungsbezieher gelten, einschließlich genehmigter Auslandsaufenthalte.

Am 19. November 2025 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD): Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen nur noch Asylbewerberleistungen erhalten. Der sogenannte Rechtskreiswechsel soll die Ausnahme beenden.

Von der Gleichstellung zur Drei-Wochen-Regel

  1. 1. Juni 2022
    Ukrainer erhalten Zugang zum Bürgergeld

    Geflüchtete aus der Ukraine bekommen Leistungen nach dem SGB II statt nur Asylbewerberleistungen.

  2. 19. November 2025
    Kabinett beschließt Rechtskreiswechsel

    Der Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas sieht für nach dem 1. April 2025 Eingereiste nur noch Asylbewerberleistungen vor.

  3. 17. Februar 2026
    Bundesregierung bestätigt Genehmigungspflicht

    In der Antwort auf eine AfD-Kleine-Anfrage (Drucksache 21/3804) heißt es: Abwesenheiten müssen genehmigt werden, in der Regel bis zu drei Wochen pro Jahr.

  4. Juli 2026
    Schutzstatus bis 2028 verlängert

    Der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine läuft bis zum 4. März 2028; neu einreisende wehrpflichtige Männer sind ausgenommen.

  5. 4. November 2026
    Innenministerium bestätigt Heimreisen

    Auf AfD-Anfrage antwortet das Bundesinnenministerium, Ukrainer mit Schutzstatus dürften in ihre Heimat reisen und zurückkehren.

Wie viele Ukrainer wirklich heimreisen

Wie viele Ukrainer diese Reisen tatsächlich antreten, geht aus der Antwort des Ministeriums nicht hervor. Belegt ist die Regel, nicht ihre Häufigkeit – die Zahl der Heimreisen bleibt offen.

Der AfD-Abgeordnete Markus Frohnmaier behauptete am 28. Februar 2026, ukrainische Schutzberechtigte könnten sechs Monate im Ausland Sozialleistungen beziehen. CORRECTIVs Faktencheck zu Frohnmaiers Aussage über Sozialleistungen kam Anfang März zu einem anderen Ergebnis: maximal drei Wochen Bürgergeld bei Auslandsaufenthalt.

Springer selbst beschreibt den rechtlichen Rahmen als weit – und will genau daran ansetzen.

„Kurzzeitige Reisen in die Ukraine sind im Rahmen dieses Schutztitels möglich.“
René Springer, AfD-Bundestagsabgeordneter und sozialpolitischer Sprecher

Schutz bis 2028 – und ein neuer Streit

Im Juli 2026 wurde der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 verlängert. Neu einreisende wehrpflichtige Männer sind davon ausgenommen. Die Drei-Wochen-Regel gilt davon unabhängig weiter, für alle, die schon Bürgergeld beziehen.

Wer nach dem 1. April 2025 eingereist ist, soll nach dem Kabinettsbeschluss dagegen nur noch Asylbewerberleistungen bekommen. Damit rückt die Frage, was ein Heimaturlaub im Sozialrecht auslöst, für einen wachsenden Teil der Betroffenen ohnehin auf ein anderes Gleis.

Die AfD hat ihre Linie in der Sozialpolitik zuletzt mehrfach verschärft: AfD fordert Bürgerarbeit für 1,4 Millionen Langzeitbezieher. Auch aus der Union kommt eine parallele Forderung – Krings fordert Sozialhilfe-Entzug für Untergetauchte.

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Ob die Drei-Wochen-Regel selbst angefasst wird, ist offen. Der Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium regelt bislang nur, wer künftig überhaupt noch Bürgergeld bekommt – nicht, wie lange er damit ins Ausland reisen darf.