Artikel 116 GGBundesinnenministerium stoppt Einbürgerungen von NS-Nachfahren
Nach Betrugsfällen mit gefälschten Opfer-Biografien händigen deutsche Auslandsvertretungen vorerst keine Einbürgerungsurkunden nach Artikel 116 GG mehr aus. Die Prüfung trifft auch Antragsteller ohne jeden Betrugsverdacht.