07.07.2026, 20:23
Das Pariser Berufungsgericht bestätigte den Schuldspruch gegen Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern, kürzte aber die Unwählbarkeit. Damit könnte sie bei der Präsidentschaftswahl antreten – müsste jedoch eine elektronische Fessel tragen, was die Politikerin ablehnt.