Übergriffe im Bud-Spencer-Bad
Am Samstag, dem 20. Juni 2026, kam es im Bud-Spencer-Bad in Schwäbisch Gmünd zu mehreren sexuellen Übergriffen auf minderjährige Mädchen. Ein 21-jähriger afghanischer Staatsbürger soll zwischen 16:30 und 17:30 Uhr im Erlebnis- und Spaßbecken des Bades mindestens vier Mädchen im Alter von 12 bis 14 Jahren sexuell belästigt haben. Laut Polizei fasste der Mann den Kindern an Gesäß und Oberschenkel und versuchte, ihnen die Bikini-Unterteile auszuziehen.
Bei einem der Mädchen soll er zudem versucht haben, mit den Fingern in den Intimbereich einzudringen. Nur durch die Gegenwehr der Mädchen habe der Angreifer von ihnen abgelassen, so die Ermittler. Die Kinder flüchteten und alarmierten ihre Eltern, die umgehend die Polizei verständigten.
Festnahme und richterliche Entscheidung
Nach umfangreichen Ermittlungen nahm die Polizei den Tatverdächtigen am darauffolgenden Mittwoch, dem 24. Juni, fest. Ein Haftrichter erließ daraufhin Haftbefehl gegen den 21-Jährigen – setzte ihn jedoch unter Auflagen außer Vollzug. Dem Mann wurde lediglich untersagt, künftig Freibäder zu betreten. Er befindet sich wieder auf freiem Fuß.
Die Staatsanwaltschaft Ellwangen führt das Verfahren. Der Haftbefehl wurde nicht vollstreckt, weil laut Gericht die gesetzlichen Voraussetzungen – etwa Flucht- oder Verdunklungsgefahr – nicht im erforderlichen Maß vorlagen. Das Verbot von Freibadbesuchen soll weitere Taten verhindern.
Suche nach weiteren Opfern
Die Polizei schließt nicht aus, dass es weitere Geschädigte gibt. Mögliche Betroffene sowie Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei zu melden. Der Vorfall sorgt für Unruhe in der Region: Viele Eltern fragen sich, wie es zu den Übergriffen kommen konnte und warum der Beschuldigte nicht in Haft blieb.
Das Bud-Spencer-Bad in Schwäbisch Gmünd ist ein beliebtes Ausflugsziel. Der Betreiber äußerte sich zunächst nicht zu den Sicherheitsvorkehrungen. Der Fall könnte eine Debatte über verstärkte Kontrollen in öffentlichen Bädern anstoßen.





