OLG Hamburg: Kein Verdacht auf Deepfake-Videos
Der Schauspieler Christian Ulmen hat im juristischen Ringen mit dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ einen wichtigen Teilerfolg verbucht. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg untersagte dem Verlag mit Beschluss vom 22. Juni 2026, den Eindruck zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes angefertigt oder verbreitet. Die vorherige Entscheidung des Landgerichts Hamburg kippte das OLG in diesem Punkt – es fehle an einem „Mindestbestand an Beweistatsachen“.
Den weitergehenden Antrag Ulmens wies das Gericht jedoch ab. Über die Kernvorwürfe der Berichterstattung – sexualisierte digitale Gewalt jahrelang unter dem Namen Fernandes', die Erstellung von Fake-Profilen, das Verbreiten pornografischer Fotos sowie die angebliche körperliche Attacke auf Mallorca im Januar 2023 – darf der „Spiegel“ weiter berichten. Auch der Verdacht, Ulmen habe Deepfake-Fotos verbreitet, bleibt zulässig.
Was der „Spiegel“-Artikel enthüllte
Auslöser der juristischen Auseinandersetzung war eine Veröffentlichung vom März 2026. Unter der Überschrift „Entblößt im Netz“ berichtete das Magazin über eine Strafanzeige von Collien Fernandes und schilderte detailliert ihre Vorwürfe. Demnach soll Ulmen über Jahre Fake-Profile erstellt, in ihrem Namen erotische Chats geführt und Telefonsex mit fremden Männern praktiziert haben. Fernandes sprach von einer „virtuellen Vergewaltigung“. Hinzu kam der Vorwurf, Ulmen habe sie im Januar 2023 in der gemeinsamen Wohnung auf Mallorca körperlich misshandelt und gewaltsam festgehalten.
Christian Ulmen wehrte sich umgehend gegen den Artikel und erwirkte Anfang April eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg. Die Pressekammer wies seinen Antrag in erster Instanz jedoch in vier von fünf Punkten zurück. Nur eine Passage zu prozessualen Details eines spanischen Ermittlungsverfahrens wurde zunächst untersagt.
Spiegel muss Text anpassen
Nach dem OLG-Beschluss nahm der Spiegel-Verlag Änderungen an der Online-Fassung des Artikels vor. An zwei Stellen wurden klarstellende Sätze eingefügt und zwei Sätze aus einer internen E-Mail Ulmens an seinen Anwalt entfernt, die das Gericht als unzulässig bewertete. Ein Transparenzhinweis kennzeichnet die Eingriffe.
Das Gericht hat es zwar verboten, den Verdacht zu erwecken, Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau verbreitet, über den Verdacht der Verbreitung von Deepfake-Fotos darf der Spiegel aber weiterhin berichten.Julia Pollak
Ulmens Anwälte von der Kanzlei Schertz Bergmann werteten den Beschluss als Teilerfolg. Insbesondere das Verbot des Video-Verdachts relativiere eine zuvor „an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung“. Sie kündigten an, weiter gegen den „Spiegel“ vorzugehen.
Fernandes fühlt sich bestärkt
Collien Fernandes ließ über ihre Anwältinnen erklären, sie sehe sich durch die Entscheidung des OLG bestärkt. Das Gericht habe festgestellt, dass Ulmen „unstreitig pornografische Videos und Fotos von Frauen, die unserer Mandantin ähnlich sehen, unter ihrem Namen verbreitet“ habe. Jeder einzelne von ihr öffentlich erhobene Vorwurf sei als zulässig bewertet worden. Von einer „mangelnden Tateinsicht“ Ulmens sprach Fernandes außerdem.
Noch nicht abschließend geklärt ist das Verbot der Passage zu dem spanischen Ermittlungsverfahren, gegen das der „Spiegel“-Verlag Widerspruch eingelegt hat. Eine Entscheidung dazu steht weiterhin aus.





