1500 Seiten starkes Gutachten
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am 25. Juni 2026 in Berlin das bislang umfangreichste Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der AfD vorgelegt. Acht Juristen und Rechtsextremismus-Experten werteten 13 Monate lang 77.000 Parlamentsdokumente, 55.000 Pressemitteilungen und 2,9 Millionen Social-Media-Posts aus. Ihr Fazit: Die AfD ist verfassungswidrig – sie beeinträchtigt in Zielen und Verhalten ihrer Anhänger die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Systematische Einschüchterung politischer Gegner
Als zentralen Verstoß gegen das Demokratieprinzip identifiziert das Gutachten die Drohung mit strafrechtlicher Verfolgung politischer Gegner. Über 220 Einzelbelege zeigen, dass die AfD andere demokratische Kräfte nicht für strafbares Verhalten, sondern für ihre politischen Überzeugungen belangen will. Besonders schwer wiegt eine Äußerung des stellvertretenden Bundessprechers Stephan Brandner, der 2017 in Jena ankündigte, nach einem Wahlsieg politische Gegner strafrechtlich zu verfolgen.
„Die AfD will politische Gegner unterdrücken, indem sie insbesondere Politiker anderer Parteien strafrechtlich verfolgt“, erklärte Projektleiter Bijan Moini. Dadurch entstehe eine Einschüchterung, die den demokratischen Wettbewerb fundamental verletze.
Rassistisches Volksverständnis verletzt Menschenwürde
Die Menschenwürdegarantie sieht das Gutachten durch ein „rassistisch geprägtes politisches Konzept“ verletzt. Die AfD teile die Bevölkerung in verschiedene Klassen ein und werte Ausländer, Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslime, Schutzsuchende sowie trans Personen systematisch ab. Konkrete Forderungen wie ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen oder ein Moscheebauverbot in Sachsen zielten auf eine rechtliche Abwertung und Ausgrenzung.
AfD-Verbotsantrag hätte nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg.Bijan Moini, Legal Director der GFF
Innerhalb der AfD gebe es keine Strömung mehr, die sich den radikalen Kräften dauerhaft entgegenstelle. Zudem zeige die Analyse eine „auffällige Ähnlichkeit“ der politischen Konzepte von AfD und NPD, deren Verfassungsfeindlichkeit das Bundesverfassungsgericht zweimal festgestellt hatte.
GFF kritisiert Verfassungsschutz-Gutachten
Moini kritisierte das frühere Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz als „rechtlich unvollständig“. Es habe sich auf Muslimfeindlichkeit und das ethnisch-kulturelle Volksverständnis beschränkt, die Unterdrückung politischer Gegner aber nicht adressiert. Das Verwaltungsgericht Köln hatte Anfang 2026 die Hochstufung der Bundes-AfD zur gesichert extremistischen Bestrebung in einem Eilverfahren gestoppt.
Einen Verbotsantrag können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Ein letzter Anlauf im Bundestag scheiterte im Januar 2025 mit nur 124 von 733 Stimmen. Die AfD liegt in Umfragen bei bis zu 29 Prozent, was ein Verfahren politisch brisant macht. Die Grünen-Bundestagsfraktion verwies auf die guten Erfolgsaussichten des neuen Gutachtens.





