Gutachten auf Basis von 3 Millionen Dokumenten
Ein Team aus acht Juristinnen, Juristen und Datenanalysten hat über ein Jahr lang rund drei Millionen AfD-Dokumente ausgewertet. Das rund 1.500 Seiten starke Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die Partei „nachweislich verfassungswidrig" ist und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht „wahrscheinlich Erfolg" hätte. Projektleiter Bijan Moini betont, die AfD ziele darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen.
Rassistisch-völkisches Konzept und Demokratieabbau
Laut Gutachten verletzt die AfD insbesondere das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes. Die Partei plane, politische Gegner durch strafrechtliche Verfolgung zu unterdrücken – über 220 entsprechende Drohungen und Ankündigungen wurden identifiziert. Zudem verfolge sie ein rassistisch-völkisches Konzept der systematischen Ausgrenzung von Ausländern, Deutschen mit Migrationshintergrund und Muslimen. Konkret fordere die AfD ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen, ein Verbot von Muezzinrufen und Minaretten sowie in Sachsen ein Moscheebauverbot.
Politische Hürden und historische Vergleiche
Ein Parteiverbot kann nur auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung erfolgen. Seit 1949 wurden erst zwei Parteien verboten: die SRP 1952 und die KPD 1956. Ein Verfahren gegen die NPD scheiterte. Das GFF-Gutachten soll nun belegen, dass die AfD nicht nur eine extremistische Randpartei ist, sondern gezielt die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigt.
Unser Ergebnis ist eindeutig: Die AfD ist von einem rassistischen, völkischen Nationalismus geprägt und zielt darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen.Bijan Moini (Projektleiter des Gutachtens, GFF)
Debatte neu entfacht
Die Vorstellung des Gutachtens heizt die politische Diskussion an. Die Grünen fordern einen Anlauf für ein Verbotsverfahren, SPD-Co-Chef Lars Klingbeil nimmt die Ergebnisse „sehr ernst". Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) warnt hingegen, ein Verfahren würde nach „politischer Konkurrentenbeseitigung riechen". CSU-Innenminister Alexander Dobrindt plädiert dafür, die AfD lieber „wegzuregieren" statt „wegzuverbieten". Im Bundestag scheiterte ein Verbotsantrag zuletzt im Januar 2025 mit nur 124 von 733 Stimmen.
Ob Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung den Antrag stellen, bleibt offen. Mit dem Gutachten liegt nun erstmals eine detaillierte wissenschaftliche Basis vor – der politische Druck auf die Verfassungsorgane steigt.





