Urteil mit Ansage
Ab Juli 2026 droht Haltern von Diesel-Pkw der Schadstoffklasse Euro 5 in München ein Fahrverbot. Das Verwaltungsgericht München gab einer Klage der Deutschen Umwelthilfe und des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) statt und verpflichtet die Stadt zur Verschärfung der bestehenden Regelung.
Seit 2010 überschreitet die bayerische Landeshauptstadt an mehreren Messstellen die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO₂) – besonders an der vielbefahrenen Landshuter Allee. Trotz eines bereits seit Februar 2023 geltenden Fahrverbots für Diesel der Norm Euro 4 und schlechter reichten die Maßnahmen nicht aus, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits im März 2024 feststellte.
Der Münchner Stadtrat hatte im November 2024 zwar eine Verschärfung beschlossen, jedoch mit einer entscheidenden Ausstiegsklausel: Sollte die im Juni 2024 eingeführte Tempo-30-Regelung ausreichen, um die Grenzwerte einzuhalten, würde das Verbot für Euro-5-Diesel entfallen. Die DUH kritisierte dies als Verzögerungstaktik.
15 Jahre lang wurde den Menschen in München ihr Recht auf saubere Luft mit allen politischen Mitteln verwehrt. Nach dem heutigen Beschluss fordere ich Oberbürgermeister Reiter auf, dieser Manier ein Ende zu setzen und endlich die Gesundheit der Menschen gegenüber den Interessen der Automobilindustrie zu priorisieren.Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe
München ist als Sitz von BMW die Stadt mit der schlechtesten Luft in Deutschland. Die DUH wirft der Stadtspitze vor, die Interessen der Automobilindustrie über den Gesundheitsschutz zu stellen. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte nach dem Urteil erklärt, man werde die Entscheidung akzeptieren, aber weiter auf Tempo 30 als milderes Mittel setzen.
Was auf Diesel-Fahrer zukommt
Konkret soll das Fahrverbot für Euro-5-Diesel nur auf dem besonders belasteten Streckenabschnitt des Mittleren Rings zwischen Georg-Brauchle-Ring und der Auffahrt zur A96 gelten. Eine Ausweitung auf die gesamte Umweltzone ist damit vorerst vom Tisch. Die Stadt setzt auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die bis Ende Januar 2025 läuft.
Die IHK München kritisiert die Pläne. Sie verweist darauf, dass viele Handwerker und Pendler auf Dieselfahrzeuge angewiesen seien und ein Verbot wirtschaftliche Härten bedeute. Auch der von einem Lobbyskandal betroffene Verein „Mobil in Deutschland e.V.“ hatte versucht, die Fahrverbote juristisch zu kippen – ohne Erfolg.
Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die DUH fordert nun eine schnelle Umsetzung ohne weitere Verzögerungen. Jürgen Resch erklärte, das Gericht habe klargestellt, dass nur zwei Varianten zur Debatte stünden: die Ausweitung des zonalen Fahrverbots oder ein streckenbezogenes Verbot – beides führe zwangsläufig zu Einschränkungen für Euro-5-Diesel.
Ob Tempo 30 tatsächlich ausreicht, um die Grenzwerte dauerhaft einzuhalten, wird frühestens im Frühjahr 2025 mit belastbaren Messdaten beantwortet. Bis Juli 2026 bleibt den betroffenen Fahrzeughaltern damit eine Schonfrist – oder die Zeit, auf ein saubereres Modell umzusteigen.





