Vierfache Frist für Vergewaltigung
Fünf Jahre – dann ist eine Vergewaltigung in Deutschland strafrechtlich verjährt. Für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein untragbarer Zustand. Wenige Tage vor der Justizministerkonferenz in Hamburg legt sie einen Vorstoß vor, der das Sexualstrafrecht grundlegend verschärfen soll: Die Verjährungsfrist will sie auf 20 Jahre verlängern, das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ einführen.
Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre. Das ist zu kurz. Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch.Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin (SPD)
Derzeit verjährt eine Vergewaltigung nach § 78 StGB in der Regel nach fünf Jahren, wie der Spiegel berichtet. In besonders schweren Fällen – etwa wenn das Opfer schwer misshandelt wurde – beträgt die Frist zehn Jahre. Hubig will die Frist an die Verjährung von Straftaten wie schwerem Raub oder Totschlag angleichen, die ebenfalls bei 20 Jahren liegt. Dies solle „so bald wie möglich“ angepasst werden.
Nur Ja heißt Ja – Paradigmenwechsel im deutschen Recht
Neben der Verjährungsfrist will Hubig das Sexualstrafrecht an einer zweiten Stelle schärfen: dem Konsensprinzip. Bisher gilt in Deutschland seit 2016 die „Nein heißt Nein“-Regelung – eine Vergewaltigung liegt demnach vor, wenn das Opfer seinen entgegenstehenden Willen erklärt hat. Hubig will weiter gehen: Sexuelle Handlungen sollen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn das Gegenüber ausdrücklich zugestimmt hat.
Wir sind 2016 den wichtigen Schritt zu „Nein heißt Nein“ gegangen. Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt: „Nur Ja heißt Ja“ schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent.Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin (SPD)
Hubig verweist auf Vorbilder in Europa: Viele Staaten hätten diese Regelung bereits, darunter Frankreich seit Oktober 2025. „Betroffene wären damit auch dann geschützt, wenn sie sich in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein ‚Nein‘ artikulieren können“, zitiert die Zeit die Ministerin. Der bisherige Rechtszustand sei unzureichend, weil er voraussetze, dass Opfer aktiv widersprechen können – was in Traumasituationen oft nicht möglich sei.
Widerstand in der schwarz-roten Koalition
Der Vorstoß stößt nicht nur auf Zustimmung. Politiker von Union und AfD haben sich skeptisch geäußert. Ein ähnlicher Gesetzentwurf der Grünen war bereits in die Ausschüsse des Bundestags überwiesen worden – dort liegt er seitdem. SPD-Abgeordnete zeigten sich hingegen offen für die Reform, doch ohne die Unionsfraktion ist im Bundestag keine Mehrheit zu erreichen.
Damit wird Hubigs Initiative zum Lackmustest für die erst 2025 geschlossene schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz. Die Justizministerin drängt auf Tempo, doch die Widerstände im konservativen Lager sind erheblich. Vor der Justizministerkonferenz in Hamburg ist keine Einigung in Sicht.
60 Beschlussvorlagen gegen sexualisierte Gewalt
Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern tagt am Donnerstag und Freitag in der historischen Hamburger Speicherstadt. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist ein Schwerpunkt des Treffens. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sprach von 60 Beschlussvorschlägen – von sexueller Selbstbestimmung über organisierte Kriminalität bis zur Resilienz des Rechtsstaats.
Ob Hubigs Forderungen in die Beschlüsse der Konferenz einfließen, ist offen. Ein gemeinsamer Beschluss von Bund und Ländern könnte den Druck auf den Bundestag erhöhen – doch am Ende entscheidet das Parlament. Bis zur Sommerpause bleibt wenig Zeit für eine Gesetzesinitiative.
Die Justizministerkonferenz endet am Freitag – bis dahin muss sich zeigen, ob Hubigs Vorstoß in den Ländern und im Bund Rückhalt findet oder ob die Koalitionspartner den Plan vorerst versanden lassen. Der Druck von Opferverbänden wächst, die seit Jahren eine Verlängerung der Frist fordern.





