1181 bulgarischen und rumänischen EU-Bürgern Sozialleistungen gestrichen – und Ausreise verfügt
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1181 bulgarischen und rumänischen EU-Bürgern Sozialleistungen gestrichen – und Ausreise verfügt

Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Hagen haben 2025 insgesamt 1.181 EU-Bürgern aus Bulgarien und Rumänien Bürgergeld und andere Sozialleistungen entzogen und sie zur Ausreise verpflichtet. Der Konflikt zwischen hartem Durchgreifen gegen Sozialmissbrauch und den Folgen für Betroffene spitzt sich zu.

1.181 bulgarische und rumänische Staatsangehörige haben 2025 in vier nordrhein-westfälischen Städten ihre Sozialleistungen verloren – und müssen Deutschland verlassen. Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Hagen verhängten Ausreiseverpflichtungen gegen die Betroffenen. Das ergab eine Recherche des WDR, über die WELT und BILD berichten.

Die Fallzahlen verteilen sich drastisch ungleich: Duisburg entzog in 556 Fällen die Leistungen, Gelsenkirchen in 506, Dortmund in 116 und Hagen lediglich in 3 Fällen. Hintergrund ist eine gezielte Verwaltungspraxis gegen das, was Kommunalpolitiker als „Armutszuwanderung" und Sozialleistungsmissbrauch bezeichnen.

Gelsenkirchener Drittel-Regel

Die Ausländerbehörde in Gelsenkirchen hat eine besonders strenge Richtschnur: Wer weniger als ein Drittel seines Lebensunterhalts selbst verdient, verliert den Arbeitnehmerstatus und damit das Recht auf Sozialleistungen. Ein Teamleiter der Behörde erklärt: „Diese Voraussetzungen reichen dann eben nicht, um die Arbeitnehmereigenschaft begründen zu können. Dann erlassen wir diese Verlustfeststellung für die Eltern und auch die Kinder und im Ergebnis ist dieser Familienverband dann eben ausreisepflichtig."

Diese Voraussetzungen reichen dann eben nicht, um die Arbeitnehmereigenschaft begründen zu können. Dann erlassen wir diese Verlustfeststellung für die Eltern und auch die Kinder und im Ergebnis ist dieser Familienverband dann eben ausreisepflichtig.
Teamleiter der Ausländerbehörde Gelsenkirchen

Mehrere Gerichte haben diese Praxis bestätigt. Auch die Dortmunder Fachanwältin für Migrationsrecht, Lisa Chiarelli, räumt ein: „Gelsenkirchen ist eher eine Ausländerbehörde, bei der man sich als Migrationsrechtlerin schon mal die Zähne ausbeißt, ein bisschen ein harter Hund." Der politische Wille sei eindeutig, die Daumenschrauben anzuziehen.

Hagen: 55 Prozent im Jobcenter

Hagens Oberbürgermeister Dennis Rehbein (CDU) argumentiert mit Zahlen: In seiner Stadt leben rund 7.000 Menschen aus Rumänien und Bulgarien, 55 Prozent davon beziehen Jobcenter-Leistungen. Das kostet die Kommune jährlich etwa zehn Millionen Euro. Rehbein kritisiert die geltende EU-Regelung: „Zurzeit gilt die EU-Regel: Wer mindestens 5,5 Stunden pro Woche arbeitet, ist Arbeitnehmer und hat Anspruch auf Sozialleistungen. Die Regel ist viel zu wenig. Das sind dann wenige Hundert Euro im Monat, die reichen, um als Arbeitnehmer zu gelten."

Zurzeit gilt die EU-Regel: Wer mindestens 5,5 Stunden pro Woche arbeitet, ist Arbeitnehmer und hat Anspruch auf Sozialleistungen. Die Regel ist viel zu wenig. Das sind dann wenige Hundert Euro im Monat, die reichen, um als Arbeitnehmer zu gelten. Davon kann man in Deutschland schlicht nicht leben.
Dennis Rehbein, Oberbürgermeister von Hagen (CDU)

Rehbein warnt vor einem gezielten Einwandern in die Sozialsysteme: „Aber das gezielte Einwandern in Sozialsysteme, und das gibt es durchaus, das sorgt auf der breiten Fläche für Ablehnung." Deshalb fordert er höhere Hürden von der EU – die derzeitige Regel, dass bereits 5,5 Arbeitsstunden pro Woche einen vollen Sozialleistungsanspruch begründen, sei zu niedrig.

Juristin warnt vor pauschalen Härten

Die Fachanwältin Lisa Chiarelli betont, dass Einzelfallprüfungen notwendig seien. Pauschale Entziehungen könnten zu Obdachlosigkeit und unzumutbaren Zuständen führen. „Der Wind wird einfach rauer," sagt sie und sieht darin einen breiten politischen Konsens: „Der politische Konsens geht einfach dahin, dass gewollt ist, dass die Ausländerbehörden die Daumenschrauben anlegen."

Absolut, weil der politische Konsens einfach dahingeht, dass gewollt ist, dass die Ausländerbehörden die Daumenschrauben anlegen. Der Wind wird einfach rauer.
Lisa Chiarelli, Fachanwältin für Migrationsrecht

Trotz der Härte hält die Rechtsprechung die Gelsenkirchener Praxis für zulässig. Das setzt andere Kommunen unter Zugzwang. Hagen etwa, das bisher nur drei Fälle umsetzte, prüft eine Verschärfung seiner Vorgehensweise.

Sozialleistungs-Entzüge 2025

Anzahl der Fälle in den vier NRW-Städten

Quelle: WDR-Recherche, Januar 2026
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Ob andere Städte dem Beispiel Gelsenkirchens folgen, wird sich zeigen. Klar ist: Der Druck auf die Politik, die EU-Freizügigkeit enger an Erwerbsarbeit zu koppeln, wächst – und mit ihm der Konflikt zwischen humanitärem Anspruch und fiskalischer Realität.

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