Alice Weidel hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erneut als „Lügenkanzler“ bezeichnet. Beim AfD-Parteitag in Heidenheim verteidigte die Parteivorsitzende ihre Wortwahl: Merz habe im Wahlkampf viel versprochen und nach der Wahl das Gegenteil getan. Weidel reagierte damit auch auf ein Gerichtsurteil, das kürzlich die Bezeichnung „Lügenfritz“ als strafbare Beleidigung wertete.
Das Amtsgericht Öhringen hatte einen Facebook-Nutzer zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt, weil er Kanzler Merz in einem Kommentar „Lügenfritz“ nannte. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüfte insgesamt 38 Kommentare auf Beleidigung gemäß Paragraf 188 StGB, der Personen des politischen Lebens besonders schützt.
Lügenfritz darf nicht mehr Lügenfritz genannt werden.Alice Weidel (AfD-Bundesvorsitzende)
Weidel legte nach: „Ich habe Friedrich Merz als Lügenkanzler bezeichnet, weil er ein Lügenkanzler ist.“ Sie warf ihm unter anderem vor, die versprochene Senkung der Stromsteuer nicht umgesetzt und die Schuldenbremse entgegen seiner Ankündigungen nicht ausgesetzt zu haben. Bereits im Sommer 2025 hatte sie ihn im Bundestag mit ähnlichen Worten attackiert.
Ich habe Friedrich Merz als Lügenkanzler bezeichnet, weil er ein Lügenkanzler ist.Alice Weidel (AfD-Bundesvorsitzende)
Union und AfD wollen Paragraf streichen
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Fraktionschef Jens Spahn fordern die komplette Streichung von §188 StGB. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) bringt das Thema in die Justizministerkonferenz ein. Die AfD hatte bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, der jedoch abgelehnt wurde.
Aus der SPD kommt Widerspruch: Die rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge nennt die Forderung eine „Forderung zur falschen Zeit“, da der Paragraph nicht nur Amtsträger, sondern vor allem ehrenamtliche Kommunalpolitiker schütze. Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sieht eine Streichung kritisch.
Neben „Lügenfritz“ wurde auch der Kommentar „Ftzn Frieder“ mit 30 Tagessätzen belegt. Gegen den Strafbefehl wegen „Fo****Fritz“ wurde Einspruch eingelegt – die Verhandlung ist für den 28. August 2026 angesetzt. Für harmlosere Begriffe wie „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ sahen die Behörden hingegen keinen Straftatbestand.
Der Streit um den Paragrafen bleibt also scharf. Weidel kündigte unterdessen an, die AfD werde die nächsten Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern stellen. Sie und Co-Chef Sänze erklärten, an der „Brandmauer“ werde bereits „sehr gekratzt“. Die Partei hofft auf baldige vorgezogene Neuwahlen im Bund.





