AfD will Einwanderung in Sozialsysteme stoppen
„Die Einwanderung in unsere Sozialsysteme muss sofort gestoppt werden. Bürgergeld darf es grundsätzlich nur noch für Deutsche geben.“ Mit diesen Worten kündigte René Springer, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, im August 2025 eine radikale Neuausrichtung der Sozialpolitik an. Zu diesem Zeitpunkt lag der Anteil ausländischer Empfänger bereits bei 48 Prozent. Die Fraktion legte daraufhin ein umfassendes Reformkonzept vor – und fordert einen Systemwechsel hin zu einer „aktivierenden Grundsicherung“.
Konkrete Hürden für Ausländer
Im Kern soll Bürgergeld künftig nur noch Deutschen zustehen. Ausländer müssen erst zehn Jahre einer existenzsichernden, sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Deutschland nachgehen – ohne jemals aufstockende Leistungen bezogen zu haben. Selbst dann ist der Bezug auf maximal ein Jahr am Stück und insgesamt fünf Jahre im gesamten Erwerbsleben befristet. Ausnahmen gelten nur für Personen mit Niederlassungserlaubnis oder EU-Bürger, die fünf Jahre erwerbstätig waren und ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen. Asylbewerber und Flüchtlinge sollen ausschließlich Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden.
Die AfD untermauert ihre Forderungen mit Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Im Jahr 2025 bezogen von 5,42 Millionen Bürgergeldempfängern bereits 2,4 Millionen Ausländer Leistungen – 47 Prozent der Gesamtzahl. Die Ausgaben für diese Gruppe beliefen sich auf 21,7 Milliarden Euro, wie aus einer Auswertung der AfD-Fraktion hervorgeht. Besonders hoch war der Migrantenanteil in Hessen (76,4 Prozent), Baden-Württemberg (74,1 Prozent) und Hamburg (72,8 Prozent).
Bürgerarbeit als Pflicht für alle
Das zweite Kernelement des AfD-Konzepts ist die verpflichtende „Bürgerarbeit“. Wer länger als sechs Monate Leistungen bezieht und nicht mindestens 20 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig arbeitet, muss eine gemeinnützige Tätigkeit im Umfang von 15 Wochenstunden aufnehmen. Wer sich weigert, bekommt die Leistungen nur noch unbar über eine Bezahlkarte. Menschen, die wegen psychischer Erkrankung oder Kinderbetreuung nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, sollen aus dem SGB-II-System ausscheiden und in die Sozialhilfe (SGB XII) überführt werden.
Die Einwanderung in unsere Sozialsysteme muss sofort gestoppt werden. Bürgergeld darf es grundsätzlich nur noch für Deutsche geben.René Springer, AfD-Fraktionsvize
Die AfD brachte ihren Antrag „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ (Drucksache 21/3605) in die Bundestagsdebatten zur geplanten schwarz-roten Reform ein – und scheiterte an der geschlossenen Mehrheit aller übrigen Fraktionen. Springer kritisierte, das geplante „Grundsicherungsgeld“ der Regierung werde ebenso scheitern wie das Bürgergeld, und nannte den AfD-Entwurf den einzig wirksamen Weg, um Sozialleistungen als Einwanderungsanreiz zu beenden.
Zukunft des Bürgergelds ungewiss
Ob die AfD ihre Forderungen in der laufenden Legislatur noch durchsetzen kann, bleibt offen. Die Regierungsfraktionen aus Union und SPD halten an ihrer Reform fest, doch die Debatte um Zuwanderung und Sozialkosten wird angesichts der steigenden Empfängerzahlen immer hitziger geführt. Eine erneute Abstimmung über das Bürgergeld könnte den Konflikt weiter zuspitzen.





