Die gesetzliche Rente steht vor dem Kollaps – und die nun vorgelegten Empfehlungen der Alterssicherungskommission verlangen von allen Seiten schmerzhafte Einschnitte. Am 23. Juni 2026 übergaben die Vorsitzenden Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise ihren Abschlussbericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas. Das Dokument enthält rund 30 einstimmig beschlossene Vorschläge, die Union und SPD als zusammenhängendes Paket verstanden wissen wollen.
Rentenalter steigt stufenweise auf 70 Jahre
Kern der Reform ist eine dynamischere Kopplung des Renteneintritts an die Lebenserwartung. Ab 2042 soll das gesetzliche Rentenalter um ein halbes Jahr pro Jahrzehnt steigen – 2071 wäre dann mit 69 Jahren Schluss, ab 2091 mit 70. Die abschlagsfreie „Rente mit 63“ für besonders langjährig Versicherte soll komplett entfallen. Die Kommission folgt damit dem Druck, das System angesichts des demografischen Wandels finanziebar zu halten.
Doch die Anhebung ist nur ein Teil des Pakets. Um die Beitragsbasis zu verbreitern, sollen künftig Selbstständige, Beamte und sogar Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für neu in diese Berufsgruppen Eintretende gilt eine Versicherungspflicht, ausgenommen bleiben lediglich Angehörige berufsständischer Versorgungswerke. Bei Beamten rechnet die Kommission mit einer langen Übergangsphase: Pensionen sollen sich künftig an der gesamten Erwerbsbiografie orientieren, nicht mehr allein am letzten Gehalt. Zudem dürften Lehrer und Hochschulangehörige nur noch dann verbeamtet werden, wenn sie hoheitliche Aufgaben übernehmen.
Die Kommission wird sowohl die gesetzliche Rente als auch die betriebliche und die private Altersvorsorge in den Blick nehmen.Bärbel Bas, Bundesarbeitsministerin
Bereits bei der Auftaktsitzung am 7. Januar 2026 hatte Bas gefordert, „offen über alle Vorschläge zu sprechen“. Das Ergebnis zeigt: Die Empfehlungen gehen weit über das hinaus, was viele erwartet hatten.
Aktienfonds und höhere Beiträge sollen Lücke schließen
Ein weiteres zentrales Element ist die Einführung einer beitragsfinanzierten Kapitalsäule. Ein Prozent des Bruttolohns – je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen – soll in einen staatlich verwalteten Aktienfonds fließen. Schrittweise soll dieser Anteil auf 2,5 Prozent steigen, wobei der Gesamtbeitragssatz zur Rentenversicherung 23,8 Prozent nicht überschreiten darf. Der Kapitalstock wird durch Steuermittel gefördert, die Erträge bleiben steuerfrei. Durch diese Maßnahmen könnte das Rentenniveau bis 2050 auf 50 Prozent des Durchschnittseinkommens steigen, während es ohne Reformen auf 43 Prozent sinken würde.
Die Finanzierung erfordert jedoch auch eine schrittweise Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes auf bis zu 25 Prozent. Ein verbindlicher Nachhaltigkeitsfaktor soll die Rentenanpassung dämpfen, wenn das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern kippt. Das Gesamtpaket zielt darauf ab, die Altersversorgung von Geringverdienern zu sichern und das System nachhaltig zu finanzieren.
Politik muss entscheiden – Kritik von Verbänden
Die Bundesregierung drängte auf eine schnelle Vorlage, um das Reformpaket noch vor der Sommerpause zu beschließen. Nun beginnen die Verhandlungen zwischen Union und SPD über die konkrete Umsetzung. Der Sozialverband SoVD kritisierte, dass Gewerkschaften nicht direkt in der Kommission vertreten waren. Auch aus den Reihen der Jungen Union kommt Widerstand: JU-Chef Johannes Winkel forderte eine Dämpfung der jährlichen Pensionserhöhungen, was die Konfliktlinien innerhalb der Koalition zeigt.
Ob das Paket in seiner Gesamtheit durchgesetzt werden kann, ist offen. Die Empfehlungen stellen einen der tiefgreifendsten Eingriffe in die deutsche Alterssicherung seit Jahrzehnten dar – und die Zeit drängt.
Weitere Details zu den Vorschlägen finden sich im Kommissionsbericht und der Analyse der ZEIT.





