Innerhalb der CDU eskaliert der Streit um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD. Während der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther auf ein schnelles Verbot drängt, warnt Bundeskanzler Friedrich Merz vor einem „Beseitigungsinstrument“ gegen politische Konkurrenten. Die Debatte wurde neu entfacht, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufte – eine Bewertung, die das Amt wegen einer Klage der Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln vorerst auf Eis legte.
Günther: „Staat muss sich schützen“
Günther hält ein Verbot für verfassungsrechtlich geboten. „Immer mehr Menschen sehen die Gefahr, die von der AfD ausgeht“, erklärte der CDU-Politiker in einem Interview. Ein Staat müsse sich selbst schützen, und das Instrument des Parteiverbots sei genau dafür im Grundgesetz vorgesehen. Sein Ziel: ein Antrag auf Bundesebene gegen die Bundespartei.
Wir werden die Bundesregierung nach Kräften dabei unterstützen.Daniel Günther
Merz: „Riecht nach Konkurrentenbeseitigung“
Bundeskanzler Merz bleibt hingegen bei seiner skeptischen Haltung. „Ich bin bei Verbotsverfahren gegenüber politischen Parteien immer schon sehr skeptisch“, sagte er im Deutschlandfunk. Die Nachweispflicht liege allein beim Staat, und er wehre sich innerlich dagegen, „aus der Mitte des Bundestages heraus Verbotsverfahren zu betreiben. Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung.“ Der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plädierte zudem dafür, die AfD nicht zu verbieten, sondern „wegzuregieren“.
Ich lade CDU und CSU ausdrücklich und aufrichtig ein: Herr Merz, Herr Söder – lassen Sie uns gemeinsam darüber reden, lassen Sie uns aktiv werden.Felix Banaszak
Banaszak drängt auf Tempo
Grünen-Co-Vorsitzender Felix Banaszak rief die Union zur Zusammenarbeit auf. Auf einem Landesparteitag in Neukieritzsch forderte er: „Ich lade CDU und CSU ausdrücklich und aufrichtig ein: Herr Merz, Herr Söder – lassen Sie uns gemeinsam darüber reden, lassen Sie uns aktiv werden.“ Banaszak verwies auf ein rund 1500-seitiges Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das der AfD bescheinigt, auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinzuarbeiten.
Dieser Weg sei wichtig, bevor es zu spät ist.Felix Banaszak
Ex-Verfassungsrichter zweifelt
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht die Voraussetzungen derzeit nicht erfüllt. Auf Grundlage öffentlich bekannter Informationen seien die strengen Hürden für ein Parteiverbot nicht erkennbar. Für ein Verfahren bräuchte es Anträge von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung – eine politische Entscheidung, die angesichts der Unions-Spaltung fraglich ist.
Ein AfD-Verbotsantrag könnte frühestens nach der gerichtlichen Klärung der Verfassungsschutzeinstufung gestellt werden. Die Debatte zeigt die tiefe Zerrissenheit der Union in einer Frage, die bis in die Regierungskoalition hineinwirkt.





