Höhere Zuzahlungen und Einschnitte beim Krankengeld: Bundestag beschließt Reform
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PolitikGKV-Reform

Höhere Zuzahlungen und Einschnitte beim Krankengeld: Bundestag beschließt Reform

Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition passierte das Sparpaket am 10. Juli den Bundestag – 18,8 Milliarden Euro sollen 2027 in der Krankenversicherung eingespart werden. Versicherte müssen sich auf deutliche Mehrbelastungen einstellen.

Milliardenloch zwingt zum Sparen

Die gesetzliche Krankenversicherung stand vor einer historischen Finanzierungslücke. Ohne Gegenmaßnahmen hätte der Beitragssatz bis 2035 die 50-Prozent-Marke überschritten. Für 2027 bezifferte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) das Defizit zunächst auf 15 Milliarden Euro, später korrigierte sie es auf 18,8 Milliarden Euro nach oben. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Lücke schließen.

Mehrbelastungen für Millionen Versicherte

Die Reform verlangt Opfer von fast allen Beteiligten, belastet aber vor allem die Beitragszahler. Seit 2004 unveränderte Zuzahlungen steigen pauschal um 50 Prozent: Für verschreibungspflichtige Medikamente erhöht sich der Eigenanteil von 10 auf 15 Prozent des Preises, die Mindestzuzahlung von 5 auf 7,50 Euro und der Höchstbetrag von 10 auf 15 Euro pro Packung. Im Krankenhaus werden künftig 15 statt 10 Euro pro Tag fällig. Allein diese Maßnahmen sollen rund 1,9 Milliarden Euro einbringen.

Das Krankengeld sinkt von 70 auf 65 Prozent des Bruttoentgelts und wird auf maximal 85 Prozent des Nettoeinkommens begrenzt. Neu ist die Teilkrankschreibung: Wer trotz AU noch eingeschränkt arbeiten kann, erhält anteilig Krankengeld und soll so schneller in den Job zurückkehren.

Durch die Kombination aus anteiliger Erwerbstätigkeit und anteiligem Krankengeld sollen insbesondere krankheitsbedingte Fehlzeiten reduziert werden, Restarbeitsfähigkeit bei bestehender Arbeitsunfähigkeit genutzt und erhalten bleiben und die sozialen Sicherungssysteme entlastet werden.
Nina Warken (Bundesgesundheitsministerin)

Die Beitragsbemessungsgrenze wird einmalig um 300 Euro zusätzlich zur regulären Dynamisierung angehoben. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern gilt nur noch für Paare im Rentenalter, mit Kindern unter sieben Jahren, Kindern mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Angehörigen. Alle anderen zahlen einen Zuschlag von 2,5 Prozent auf das Bruttoeinkommen des Hauptversicherten. Der Bund kürzt zudem seinen Zuschuss dauerhaft um zwei Milliarden Euro jährlich.

Knappe Mehrheit und abgewiesene Eilanträge

Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 10. Juli 2026 mit den Stimmen der Koalition – 319 Ja-Stimmen standen 286 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen gegenüber. Zuvor hatte der Gesundheitsausschuss den Entwurf um rund drei Milliarden Euro Nachbesserungen ergänzt, um das erhöhte Sparziel zu treffen. Der Bundestag dokumentierte die hitzige Debatte. Der Bundesrat kann das Gesetz nur verzögern, da es nicht zustimmungspflichtig ist. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses scheiterte. Das Bundesverfassungsgericht wies noch am selben Tag mehrere Eilanträge ab.

Kritik: „Einfacher Weg zulasten der Versicherten“

Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition laufen Sturm. Ver.di sprach von einem „einfachen Weg zulasten der Versicherten“. Statt einer durchdachten Strukturreform werde vor allem bei den Schwächsten gespart. Linke und Grüne kritisierten die höheren Zuzahlungen und das abgesenkte Krankengeld als unsozial. Die Debatte über die Finanzierung des Gesundheitssystems dürfte damit nicht beendet sein.

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