Thüringens Verfassungsschutzchef sieht keine Unterschiede zur NSDAP und fordert AfD-Verbot
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Demokratieschutz

Thüringens Verfassungsschutzchef sieht keine Unterschiede zur NSDAP und fordert AfD-Verbot

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer verlangt ein AfD-Verbotsverfahren. Bei Sprachbildern, Feindbildern und völkischen Vorstellungen sieht er keine Unterschiede mehr zur NSDAP – und erklärt, Wählerstimmen seien kein Hindernis.

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Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer fordert die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Im Deutschlandfunk sagte der Behördenchef am Donnerstag, die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien aus seiner Sicht gegeben. Die AfD werde bereits in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Kramer zog einen scharfen Vergleich: Bei „Sprachbildern, Feindbildern und völkischen Vorstellungen“ sehe er „keine Unterschiede mehr“ zur NSDAP. Der Verfassungsschutzchef, dessen Amt den Thüringer AfD-Landesverband bereits 2021 als gesichert rechtsextremistisch einstufte, warf der Partei außerdem gezielte Einschüchterungen politischer Gegner vor.

Zumindest was diese Sprachbilder, Feindbilder und die völkischen Vorstellungen angeht, sehe ich keine Unterschiede mehr.
Stephan Kramer, Präsident Thüringer Verfassungsschutz

Wählerstimmen kein Hindernis

Den Einwand, eine Partei mit Millionen Wählern könne nicht verboten werden, ließ Kramer nicht gelten. Die AfD hatte bei der Bundestagswahl rund zehn Millionen Stimmen erhalten und liegt in Sachsen-Anhalt – wo am 6. September ein neuer Landtag gewählt wird – in Umfragen bei etwa 40 Prozent. „Das alles darf keine Begründung und Rechtfertigung dafür sein, Faschisten, die nach der Macht greifen, wieder in politische Ämter zu wählen“, sagte Kramer.

Das Parteienverbot sei von den „Vätern und Müttern des Grundgesetzes“ als „Ultima Ratio“ vorgesehen worden, falls andere Mittel nicht mehr ausreichten. Kramer warf der AfD zudem ein planmäßiges Vorgehen vor, um Verfassungsprinzipien, Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatsprinzip auszuhebeln. „Wir haben ein planmäßiges Vorgehen mit dem Ziel, die Verfassungsprinzipien, Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatsprinzip auszuhebeln, auch wenn das immer wieder in Abrede gestellt wird“, sagte er.

Bereits im Juni legte die Gesellschaft für Freiheitsrechte ein 1500-seitiges Gutachten vor, das der AfD Verstöße gegen das Demokratieprinzip bescheinigt und ein Verbot für möglich hält. Auch CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek schließt ein Verfahren gegen den Thüringer Landesverband nicht aus.

Chronologie der Verbotsdebatte

  1. 2021
    Thüringen stuft AfD als gesichert rechtsextremistisch ein

    Das Amt für Verfassungsschutz unter Stephan Kramer ist das erste Landesamt, das den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einordnet.

  2. 19. August 2026
    Charlotte Knobloch zieht NSDAP-Vergleich

    Die Holocaust-Überlebende fordert im „stern“ die Prüfung eines Parteiverbots und sieht Parallelen zur NSDAP vor 1933.

  3. 20. August 2026
    Kramer fordert Verbotsverfahren

    Im Deutschlandfunk erklärt der Thüringer Verfassungsschutzchef die rechtlichen Voraussetzungen für ein AfD-Verbot für gegeben.

AfD weist NSDAP-Vergleich zurück

Kramer schloss sich damit Charlotte Knobloch an. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern hatte im „stern“ erklärt, die NSDAP habe „einmal klein angefangen und ausprobiert, was alles möglich gewesen sei“ – exakt das passiere nun bei der AfD. Die AfD wies den Vergleich als „Meinungsäußerung ohne Belege“ zurück.

Kramer nannte Knoblochs Appell „ganz wichtig“. Nicht alle Menschen, die derzeit AfD wählen wollten, seien Rechtsextremisten oder Nationalsozialisten – gerade deshalb könne ihr Aufruf „vielleicht doch noch einige von denen zum Aufwachen“ bewegen.

wenn ganz offensichtlich Feinde der Demokratie dabei sind, wieder nach der Macht zu greifen
Stephan Kramer, Präsident Thüringer Verfassungsschutz

Mehrheit gegen AfD-Ministerpräsident

Die Debatte fällt in den Endspurt des Wahlkampfs in Sachsen-Anhalt. Laut ZDF-„Politbarometer“ lehnen 64 Prozent der Befragten einen AfD-Ministerpräsidenten in einem ostdeutschen Bundesland ab. Im Westen sind es 66 Prozent, im Osten 53 Prozent; 23 Prozent fänden einen solchen Ministerpräsidenten gut.

Ablehnung eines AfD-Ministerpräsidenten

Anteil der Befragten, die einen AfD-Ministerpräsidenten in Ostdeutschland ablehnen

Quelle: ZDF-Politbarometer, 20.08.2026

Gegner eines Verbots verweisen auf die hohen Hürden des Parteiverbots und die große Wählerbasis der AfD. Kramer hält dagegen: Ein Verbot sei ein „Stoppschild“ und zeige, wie gefährlich die Situation für die Demokratie sei.