Weiter Grundsicherung trotz Haftbefehl – Krings wirft Bas Verzögerung vor
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Sozialmissbrauch

Weiter Grundsicherung trotz Haftbefehl – Krings wirft Bas Verzögerung vor

Unionsfraktionsvize Günter Krings wirft Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vor, den vereinbarten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch seit zwei Monaten nicht vorzulegen. Gesuchte erhalten weiter Geld vom Staat.

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Mehr als 100.000 offene Haftbefehle – und trotzdem fließt weiter Geld: Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird, kann nach wie vor Grundsicherung beziehen. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU), der zuletzt den sofortigen Sozialhilfe-Entzug für Untergetauchte gefordert hatte, greift Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) scharf an.

Denn Union und SPD hatten sich bereits vor rund zwei Monaten darauf verständigt, den Leistungsbezug für Menschen mit offenem Haftbefehl zu beenden. Ursprünglich sollte das Arbeitsministerium den Umsetzungsplan im Juli vorlegen. „Im Juli sollte Frau Bas dazu einen Plan vorlegen. Nichts davon ist passiert“, sagte Krings der Rheinischen Post, wie der Spiegel berichtet.

Seine Forderung ist eindeutig: „Wer per Haftbefehl gesucht wird und sich vor dem Staat versteckt, darf keinen Cent mehr vom Staat erhalten.“ Das Ministerium dürfe sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken.

Der Rest der Welt dürfte nur noch den Kopf über uns schütteln.
Günter Krings, stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender

Warum das Problem seit Juli bekannt ist

Am 1. Juli 2026 löste die neue Grundsicherung das Bürgergeld ab. Zugleich waren im polizeilichen Informationssystem INPOL-Z 170.667 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen erfasst, die sich auf 148.311 Personen zurückführen lassen, wie Euronews berichtet.

Wie viele dieser Gesuchten gleichzeitig Grundsicherung beziehen, wird nirgends statistisch erfasst – weder auf Bundesebene noch in den Ländern. Auch die Kosten für den Staat lassen sich deshalb nicht seriös beziffern.

Chronologie: Vom Beschluss zur Kritik

  1. Juni 2026
    Referentenentwurf ins Kanzleramt

    Bärbel Bas lässt nach Regierungsangaben einen Referentenentwurf zum Aktionsplan ins Kanzleramt geben.

  2. 1. Juli 2026
    Grundsicherung startet

    Das Bürgergeld wird abgelöst; Stichtag für die Fahndungszahlen im INPOL-Z (170.667 Fahndungen, 148.311 Personen).

  3. 2. Juli 2026
    Koalitionsausschuss beschließt

    BMAS und BMI sollen „noch im Juli 2026“ einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorlegen.

  4. 14. Juli 2026
    Bundesregierung antwortet

    Antwort auf eine Grünen-Anfrage mit den genauen Fahndungszahlen.

  5. 31. August 2026
    Krings kritisiert Bas

    Krings wirft Bas Verzögerung vor; die SPD weist die Kritik zurück.

Warum der Datenaustausch fehlt und die SPD kontert

Das Kernproblem: Die Jobcenter wissen oft gar nicht, dass gegen einen Antragsteller ein Haftbefehl vorliegt. Ein automatischer Abgleich zwischen polizeilichen Fahndungssystemen und Jobcentern findet bislang nicht statt, wie die Berliner Zeitung berichtet.

Nach geltendem Recht entscheidet die sogenannte Erreichbarkeit: Wer für sein Jobcenter erreichbar bleibt, behält den Anspruch auf Grundsicherung. Ein offener Haftbefehl bedeutet nicht automatisch, dass jemand untergetaucht ist – er kann auch ergehen, wenn eine angeklagte Person nicht zu einem Gerichtstermin erscheint oder eine Geldstrafe nicht zahlt.

Die SPD wies die Kritik zurück. Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionschefin, sagte: „Wer sich einem Haftbefehl entzieht oder Sozialleistungen systematisch missbraucht, darf nicht darauf vertrauen können, dass staatliche Stellen aneinander vorbeiarbeiten.“

Gegenseitige öffentliche Schuldzuweisungen bringen uns nicht weiter.
Dagmar Schmidt, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende

Was das Arbeitsministerium plant

Das Arbeitsministerium teilte der Rheinischen Post mit, man arbeite gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an dem Aktionsplan. Einen Termin für die Befassung im Kabinett könne man noch nicht nennen.

Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung werde „weiterhin bis Ende 2026 angestrebt“, sagte ein Sprecher. Die Regelung solle den Verwaltungsaufwand der Behörden und vor allem der Staatsanwaltschaften gering halten und automatisierten Datenaustausch nutzen; in diesem Punkt bestehe schon Einigkeit mit dem Innenministerium.

Ähnliche Kritik kommt seit Wochen aus Nordrhein-Westfalen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) forderten einen schnelleren Datenaustausch; auch der nordrhein-westfälische SPD-Fraktionschef Jochen Ott sprach sich dafür aus.

Bis zur Kabinettsbefassung bleibt die Lücke bestehen: Gesuchte können weiter Geld beziehen, während die Behörden nicht wissen, wen sie vor sich haben.

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