39 von 88 Sitzen – für eine eigene Mehrheit fehlen der Thüringer Koalition sechs Stimmen. Mit der Linke-Fraktion hat sie sich jetzt auf ein Verfahren verständigt, das diese Lücke schließen soll.
Über die Einigung auf ein neues Mehrheitsverfahren berichteten zuerst die Zeitungen der Funke Medien Thüringen. Beteiligt sind vier Fraktionen: die drei Regierungsfraktionen CDU, Thüringen.Gerecht und SPD – und die Linke, die ausdrücklich Opposition bleibt.
Die Koalition ist geschrumpft: Aus der Patt-Koalition mit 44 Mandaten wurde nach dem Zerfall der BSW-Fraktion eine Minderheitsregierung mit 39 Sitzen, wie die Sitzverteilung nach dem BSW-Zerfall zeigt. Eine absolute Mehrheit braucht 45 Stimmen, für eine Zweidrittelmehrheit sind 59 nötig.
Sitze und Mehrheitsschwellen im Thüringer Landtag
Die Koalition aus CDU, Thüringen.Gerecht und SPD hat 39 von 88 Sitzen
Von der Patt-Koalition zur Minderheitsregierung
Die Vereinbarung ist die Antwort auf eine Entwicklung aus dem Jahr 2024: Damals bildeten CDU, BSW und SPD die Regierung. Im sogenannten 3plus1-Format sprachen die drei Regierungsfraktionen regelmäßig mit der Linken; ein CDU-Papier sah monatliche Treffen der Parlamentarischen Geschäftsführer vor.
Im September 2026 zerbrach die BSW-Fraktion im Landtag. Aus ihr ging die Regionalpartei Thüringen.Gerecht hervor, Landesvorsitzende ist Katja Wolf. Mit dem Ende der BSW-Fraktion verlor die Koalition ihre Mehrheit und wurde zur Minderheitsregierung.
Wie es zur Minderheitsregierung kam
- 2018CDU beschließt Unvereinbarkeit
Der Bundesparteitag der CDU lehnt Koalitionen und vergleichbare Formen der Zusammenarbeit mit Linkspartei und AfD ab. Der Beschluss gilt bis heute.
- 2024Regierungsbildung mit 3plus1
CDU, BSW und SPD bilden die Landesregierung. Im 3plus1-Format sprechen die drei Regierungsfraktionen regelmäßig mit der Linken.
- September 2026BSW-Fraktion zerbricht
Aus der BSW-Fraktion entsteht die Regionalpartei Thüringen.Gerecht. Die Koalition schrumpft auf 39 von 88 Sitzen.
- 1. Oktober 2026Anhörung zum AfD-Verbotsverfahren
Im Thüringer Landtag findet eine Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren statt.
- 2. Oktober 2026Einigung auf neues Verfahren
Koalition und Linke-Fraktion verständigen sich auf ein Verfahren zur Mehrheitsfindung; es gibt nur ein Protokoll, keine Unterschriften.
- 7. Oktober 2026Abstimmung über Selbstauflösung
Der Landtag stimmt über den AfD-Antrag zur Selbstauflösung ab. Nötig wären 59 von 88 Stimmen.
Nur ein Protokoll, keine Unterschrift
Unterschrieben ist nichts. Ein Unvereinbarkeitsbeschluss des CDU-Bundesparteitags von 2018 verbietet der Partei Koalitionen und vergleichbare Formen der Zusammenarbeit mit Linkspartei und AfD – daran hat sich nichts geändert. Deshalb gibt es nach den Worten des CDU-Fraktionschefs Andreas Bühl nur ein Protokoll und keinen unterschriebenen Vertrag.
Der Streit um den Umgang mit der Linken ist älter: Im August lehnte die CDU in Sachsen-Anhalt Ramelows Vorstoß für eine CDU-Linke-Kooperation ab.
Bühl will den Gesprächsfaden dennoch fortsetzen und versteht das Verfahren vor allem als Arbeitsgrundlage: „Wir werden den Gesprächsfaden, den wir im Vorfeld hatten, fortsetzen. Da geht es maßgeblich darum, die Landtagssitzungen ordnungsgemäß vorzubereiten." Für den Fraktionschef trennt das die Linke von der AfD:
„Auf der einen Seite hat man die destruktive Opposition der AfD, die augenscheinlich immer noch ein Ziel hat, nämlich den Landtag aufzulösen. Und es gibt eine konstruktive Opposition, die Linke, mit der man über Themen sprechen kann und das werden wir nächste Woche auch wieder tun.“
Die Linke sieht sich davon unberührt. Ihre Parlamentarische Geschäftsführerin Katja Mitteldorf sagt: „Wir sind weiterhin Opposition und die Koalition ist weiterhin Koalition." Eine Pflicht, am Ende zuzustimmen, ist mit dem Verfahren nicht verbunden.
Wöchentlicher Jour fixe, digitales Ampelsystem
Das Verfahren setzt auf Routinen statt auf Zusagen. Wöchentlich treffen sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der vier Fraktionen zum Jour fixe, quartalsweise werden die Fraktionen über geplante Gesetzentwürfe und Anträge informiert.
Dazu kommen ein digitales Ampelsystem mit den Zuständen geeinigt, offen und nicht geeinigt sowie feste fachpolitische Ansprechpartner. Bei Konflikten greift eine Eskalation: erst die Parlamentarischen Geschäftsführer, dann die Fraktionschefs, nötigenfalls der Chef der Staatskanzlei. Für die Linke zählt vor allem die Verbindlichkeit des Ablaufs.
„Wir haben immer gesagt, wir brauchen vor allem Verbindlichkeit. Das, was wir jetzt miteinander besprochen haben, kann diese Verbindlichkeit durchaus herstellen, ohne dass es darum geht, dass wir am Ende alle einer Meinung sind.“
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Janine Merz dämpft die Erwartungen an das Format: „Es geht um Verfahrensabläufe und das ist eben unter vier Fraktionen auch nicht immer ganz einfach."
Der Härtetest kommt am 7. Oktober
Der erste große Test folgt schnell. Am 7. Oktober stimmt der Landtag über den AfD-Antrag zur Selbstauflösung ab. Dafür wären 59 von 88 Stimmen nötig – die Koalition allein kommt auf 39.
Die AfD um Björn Höcke verfolgt dieses Ziel seit Wochen; Höckes Antrag zur Auflösung des Landtags liegt dem Parlament vor. Einen Tag vor Bekanntwerden der Vereinbarung, am 1. Oktober, hatte der Landtag in einer Anhörung über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren beraten.
Ob das Verfahren auch diesen Test trägt, ist offen. Die Linke hat sich nicht verpflichtet, Anträgen zuzustimmen, und versteht sich weiterhin als Opposition. Am 7. Oktober fällt die Entscheidung.
