Thüringer Ausschuss befasst sich erstmals öffentlich mit AfD-Verbot
Der schärfste Auftritt kam kurz vor Schluss: In Erfurt hat der Justizausschuss des Thüringer Landtags fast zehn Stunden über ein AfD-Verbotsverfahren gestritten. Der von der AfD benannte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau nannte ein Verbot die „totale Vernichtung" einer Partei – CDU-Mann Wolfgang Weißkopf rügte ihn dafür.
Kurz vor 23 Uhr ergriff Ulrich Vosgerau im Plenarsaal des Thüringer Landtags das Wort – rund neun Stunden nach Beginn der Anhörung. Journalisten und Innenminister hatten den Saal bereits verlassen. Der von der AfD als Sachverständiger benannte Staatsrechtler sagte, ein Parteiverbot sei auf die „totale Vernichtung einer Partei“ gerichtet. Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Weißkopf hielt ihm vor, ein Verbot damit zum Instrument gegen die politische Konkurrenz zu machen.
„Was wollen Sie mit dieser Aussage eigentlich?“, fragte Weißkopf. Er verlangte von Vosgerau mehr „Seriosität“. Die Sitzungsleitung mahnte zur verbalen Abrüstung.
Die Anhörung war die erste, in der sich ein deutscher Parlamentsausschuss öffentlich mit einem AfD-Verbotsverfahren befasste. Der Ablauf der Anhörung im Landtag zog sich von 14 Uhr bis 23.45 Uhr. Rechtliche Bindungswirkung hat das Ergebnis nicht.
Ein Ausschuss, der nur anhören kann
Zu der Sitzung kam es auf einen Antrag der Linke-Fraktion; die Teilnahme Kerkelings und Maaßens an der Anhörung hatte der Landtag schon im Juli beschlossen. Am Vorabend hatten rund 200 Menschen vor dem Landtag für ein AfD-Verbot demonstriert. Geladen waren Juristen, Staatsrechtler und der Entertainer Hape Kerkeling.
Ein Verbotsantrag kann ohnehin nur von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Ein Landtag kann anhören und streiten, aber nichts entscheiden.
Von der Einstufung zur Anhörung in Erfurt
Mai 2025
Verfassungsschutz stuft die AfD-Bundespartei als „gesichert rechtsextremistisch" ein
Die AfD klagt gegen die Einstufung.
Februar 2026
Verwaltungsgericht Köln stoppt die Einstufung vorerst
Ein „starker Verdacht" für eine extremistische Bestrebung sei belegt, Gewissheit fehle.
12. April 2026
Kerkeling spricht bei der Gedenkfeier in Buchenwald
Der Entertainer erinnert an seinen Großvater Hermann.
29. September 2026
Rund 200 Menschen demonstrieren in Erfurt
Vor dem Thüringer Landtag fordern sie ein AfD-Verbot.
30. September 2026
Erste öffentliche Anhörung eines Parlamentsausschusses
Der Justizausschuss tagt von 14 Uhr bis 23.45 Uhr, Vosgerau kommt erst gegen 23 Uhr zu Wort.
Befürworter, Gegner und ein Entertainer
Vosgerau war für 19 Uhr geladen, zu Wort kam er erst gegen 23 Uhr. Er wertete die Verzögerung als Methode: Die Kritiker eines Verbots kamen erst nach neun Stunden dran, als Journalisten und Innenminister den Saal schon verlassen hatten.
Von den acht bis neun geladenen Sachverständigen sprachen sich fünf bis sechs für ein Verbotsverfahren aus, drei dagegen: Hans-Georg Maaßen, der Jurist Conrad und Vosgerau – alle drei von der AfD benannt.
Für Aufsehen sorgte Hape Kerkeling, den die Linke eingeladen hatte. Er plädierte als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus für ein Verbotsverfahren. Die „beschönigende Haltung gegenüber der NS-Diktatur“ mache die AfD in seinen Augen verfassungswidrig. AfD-Fraktionsvize Daniel Haseloff nannte Kerkelings Buchenwald-Satz eine „skandalöse Aussage“.
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Die CDU bleibt skeptisch
Trotz des scharfen Wortwechsels erklärte Weißkopf anschließend nicht seine Zustimmung zu einem Verbot. Die Thüringer CDU bleibt skeptisch und will prüfen, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind; ein Bericht über die skeptische Thüringer CDU nennt ihn nachdenklich, aber weiter skeptisch.
In der Union ist der Kurs umstritten; die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren läuft seit dem Sommer. Der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) sagt, im Bundesrat sortierten sich gerade Mehrheiten für einen Antrag. Ausgewertet werden soll die Anhörung in der nächsten regulären Sitzung am 18. November.