Telefonanbieter beantworten 2025 35,11 Millionen Anfragen zu Nummern
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Bestandsdaten

Telefonanbieter beantworten 2025 35,11 Millionen Anfragen zu Nummern

Die Telekommunikationsunternehmen haben 2025 rund 35,11 Millionen Mal beantwortet, wem eine Telefonnummer gehört – so oft wie nie. Auf die Frage der AfD-Fraktion nach den Gründen antwortet die Bundesregierung, sie habe keine Statistik. Angaben zum Verfassungsschutz stuft sie als Verschlusssache ein, die Fragen zum BND lässt sie vollständig offen.

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Fast jede Sekunde will in Deutschland eine staatliche Stelle wissen, wem eine Telefonnummer gehört. 35,11 Millionen Ersuchen beantworteten die Telekommunikationsunternehmen 2025 über das Automatisierte Auskunftsverfahren (AAV) – so viele wie nie zuvor. Und die Bundesregierung kann nicht erklären, warum es mehr werden.

Am 21. September übermittelte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage. Zu den Gründen des Anstiegs äußert sie sich darin nicht – es fehle an statistischen Erhebungen. Gestellt hatte die Fragen die AfD-Fraktion.

Die Kleine Anfrage trägt den Titel „Rekordwerte bei der Bestandsdatenauskunft“ und umfasst 19 Fragen zu Technik, Kosten, IT-Sicherheit, Kontrollmechanismen und Verhältnismäßigkeit. Eingereicht haben sie die AfD-Abgeordneten Ruben Rupp und Robin Jünger sowie die Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla, verteilt wurde sie am 7. September als Bundestagsdrucksache 21/7874.

Eine Verdopplung in fünf Jahren

Die Statistik der Bundesnetzagentur für das Jahr 2025 weist 35,11 Millionen automatisiert beantwortete Ersuchen aus. In den Vorjahren waren es rund 27 Millionen – binnen fünf Jahren hat sich die Zahl damit verdoppelt.

Dazu kommen 340.813 personenbezogene Ersuchen, also Abfragen der Art „Welche Nummern gehören dieser Person?“. Sie laufen bei einem der 142 beteiligten Telekommunikationsunternehmen auf; abfrageberechtigt sind 135 staatliche Stellen. Alle anderthalb Minuten geht rechnerisch eine solche Anfrage ein.

Der AfD-Abgeordnete Ruben Rupp zieht aus dem Rekord einen anderen Schluss als die Regierung, die keine Erklärung liefert:

„Rein rechnerisch wird in Deutschland damit jede Sekunde mindestens eine Bestandsdatenauskunft durch eine berechtigte Stelle eingeleitet.“
Ruben Rupp, AfD-Bundestagsabgeordneter

Rupp macht die Menge selbst zum Maßstab seiner Kritik. Die 19 Fragen zielen auf Kontrollmechanismen und Verhältnismäßigkeit – also darauf, wer prüft, was 135 berechtigte Stellen mit der Schnittstelle tun. Eine belastbare Antwort darauf fehlt bislang.

Die Vorgeschichte reicht bis 2016

Die massenhafte Abfrage hat eine Vorgeschichte. Seit dem Anti-Terror-Gesetz von 2016 müssen Prepaid-SIM-Karten in Deutschland mit einem amtlichen Ausweisdokument registriert werden. Erst diese Zuordnung von Nummer und Person macht es möglich, in großem Stil zu fragen, wem eine Rufnummer gehört.

Bekannt wurden die Zahlen für 2025 im Juni 2026, die parlamentarische Aufarbeitung folgte erst im September. Die wichtigsten Stationen:

Von der SIM-Registrierung zum Rekordwert

  1. 2016
    Anti-Terror-Gesetz

    Prepaid-SIM-Karten müssen in Deutschland mit amtlichem Ausweisdokument registriert werden – die Grundlage der massenhaften Bestandsdatenabfragen.

  2. 10. Juni 2026
    Statistik für 2025 wird bekannt

    Die Bundesnetzagentur weist rund 35,11 Millionen automatisiert beantwortete Ersuchen und 340.813 personenbezogene Ersuchen aus – ein Allzeithoch.

  3. 3. September 2026
    AfD reicht Kleine Anfrage ein

    Ruben Rupp, Robin Jünger sowie Alice Weidel und Tino Chrupalla stellen 19 Fragen zu Technik, Kosten, IT-Sicherheit und Kontrolle.

  4. 7. September 2026
    Anfrage wird verteilt

    Die Kleine Anfrage „Rekordwerte bei der Bestandsdatenauskunft“ erhält die Nummer BT-Drs. 21/7874.

  5. 21. September 2026
    Antwort der Bundesregierung

    Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung übermittelt BT-Drs. 21/8102 – ohne Aussage zu den Gründen des Anstiegs.

  6. 30. September 2026
    Bundestag meldet die Lücken

    Die hib-Meldung fasst zusammen: BfV-Angaben sind Verschlusssache, die BND-Fragen bleiben unbeantwortet.

Verfassungsschutz als Verschlusssache

Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) endet die Auskunft. Wie häufig das Amt die Schnittstelle nutzt, ist als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird dem Bundestag nur gesondert übermittelt. Zu Art, Herkunft und Umfang der eingesetzten Software verweigert die Bundesregierung jede Angabe.

Die Fragen zum Bundesnachrichtendienst (BND) bleiben ganz offen. Eine Antwort würde, so die Begründung, in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren.

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BKA erfasst nicht, Zoll macht keine Angaben

Auch unterhalb der Nachrichtendienste ist die Datenlage dünn. Das Bundeskriminalamt erfasst die Nutzung der Schnittstelle eigenen Angaben zufolge nicht statistisch, die Bundespolizei hat gar keine direkte Schnittstelle. Zoll und Militärischer Abschirmdienst (MAD) verfügen über einen Zugang, machen aber keine belastbaren Angaben zur Nutzung.

Eine Grenze des Verfahrens nennt die Antwort ebenfalls: IP-Adressen werden über das AAV nach § 173 TKG nicht beauskunftet. Die Abfrage endet also bei der Zuordnung von Nummer und Person. Vergleichbare Lücken kennt der Bund aus anderen Anfragen: Die Kosten der 548 Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst sind ihm bis heute nicht bekannt.

Für die AfD ist die Antwort ein Beleg dafür, dass der Bund den Überblick über die eigene Abfragepraxis nicht hat. Ruben Rupp fasst sie so zusammen:

„Die Bundesregierung kann mangels statistischer Erhebungen keine Aussage zu den Gründen des Anstiegs der Abfragezahlen treffen.“
Ruben Rupp, AfD-Bundestagsabgeordneter

Ob der Bund künftig selbst erhebt, wie oft Verfassungsschutz, Zoll und MAD abfragen, sagt die Antwort nicht. Eine Frist, bis zu der die Regierung nachliefern müsste, gibt es nicht – und die BfV-Zahlen bleiben bis auf Weiteres Verschlusssache.