Grüne fordern 5000 Euro für Selbstständige im Mutterschutz
Bild: KI-generiert
Familienpolitik

Grüne fordern 5000 Euro für Selbstständige im Mutterschutz

Selbstständige Frauen fallen im Mutterschutz ohne Ausgleich aus. Die Grünen fordern 5000 Euro für alle – doch der Referentenentwurf zur Elterngeldreform schweigt, und Familienministerin Prien lässt einen Termin offen.

Veröffentlicht
JUX auf Google folgen

Selbstständige Frauen bekommen für den Mutterschutz bislang keine Ausgleichszahlung. Angestellte Mütter erhalten Mutterschaftsgeld, wer sein Geschäft selbst führt, verliert im Schutzzeitraum Aufträge und Einnahmen. Die Grünen fordern einen pauschalen Basis-Mutterschaftsausgleich von 5000 Euro, der auf Antrag durch Zuschüsse ergänzt werden kann.

Anlass ist der 6. Oktober 2026. An diesem Tag machten rund 30 Selbstständige vor dem Reichstag in Berlin auf die fehlende Absicherung aufmerksam, organisiert vom Verein „Mutterschutz für Alle! e.V.“. Am selben Tag fand der Zukunftsgipfel „Selbstständigkeit & Familie“ statt.

Was die Studie vorschlägt

Die Zahl stammt nicht aus einem Parteiprogramm. Sie steht in der Machbarkeitsstudie mit dem Drei-Bausteine-Modell, die der WHKT und das Institut ifm Bonn erarbeitet haben, gefördert vom nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium. Vorgelegt wurde sie im Juni 2026.

  • Eine Einmalzahlung von 5000 Euro als Basis-Mutterschaftsausgleich
  • Eine einkommensbasierte Aufstockung auf bis zu 100 Prozent des Einkommens
  • Betriebsunterstützung während des Ausfalls

Die Studie rechnet mit 270 bis 325 Millionen Euro Kosten im Jahr. Über eine Umlage finanziert, wären das 6,25 bis 7,52 Euro pro Monat und Kopf.

Die Schauspielerin Caro Cult hat den Unterschied zwischen Verbot und Absicherung in einen Satz gefasst. Er trifft die Lage von Frauen, für die der Mutterschutz vor allem ein Arbeitsverbot ohne Ausgleich ist.

„Schutz, der nur verbietet, aber nicht absichert, ist kein Schutz. Er sperrt aus.“
Caro Cult, Schauspielerin

Koalition sagt zu, Entwurf schweigt

Union und SPD haben das Thema im Koalitionsvertrag von 2025 aufgegriffen: Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte. Die Finanzierung sollte „zeitnah“ geklärt werden, über eine Umlage oder andere geeignete Modelle.

Der erste große familienpolitische Entwurf seit dieser Zusage enthält den Punkt nicht. Der bekannt gewordene Referentenentwurf zur Elterngeldreform vom 3. Oktober 2026 hat keine Regelung zum Mutterschutz für Selbstständige. Offen bleibt damit, über welchen gesetzlichen Weg die Absicherung kommt.

Vom Koalitionsvertrag zum offenen Entwurf

  1. April 2025
    Zusage im Koalitionsvertrag

    Union und SPD vereinbaren, den Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einzuführen.

  2. November 2025
    Aktion vor dem Reichstag

    Bei der Kundgebung für den Mutterschutz für Selbstständige ist unter anderen Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) dabei.

  3. Juni 2026
    Machbarkeitsstudie vorgestellt

    Das NRW-Wirtschaftsministerium stellt mit WHKT und ifm Bonn das Drei-Bausteine-Modell mit 5000-Euro-Basis-Ausgleich vor.

  4. 3. Oktober 2026
    Referentenentwurf ohne Regelung

    Der bekannt gewordene Entwurf zur Elterngeldreform enthält nichts zum Mutterschutz für Selbstständige.

  5. 6. Oktober 2026
    Protest und Grünen-Forderung

    Rund 30 Selbstständige protestieren vor dem Reichstag; die Grünen fordern 5000 Euro Basis-Mutterschaftsausgleich.

Prien nennt 2026, aber kein Datum

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat einen Gesetzentwurf für 2026 angekündigt und dem Vorhaben hohe Priorität eingeräumt. Zugleich verweist sie auf die komplexe Ausgestaltung.

Ein Termin steht nicht fest. Prien, die parallel eine Kürzung beim Unterhaltsvorschuss plant, nennt die Abstimmung mehrerer Ministerien als offenen Punkt.

Wer die Zeche zahlt

Strittig ist die Finanzierung. Die Studie rechnet mit einer Umlage von 6,25 bis 7,52 Euro pro Monat, der Koalitionsvertrag lässt neben umlagefinanzierten ausdrücklich „andere geeignete Finanzierungsmodelle“ zu, also auch Steuergeld. Zahlt der Bund, tragen es alle; zahlt die Branche, trifft es Selbstständige und Betriebe.

Umfrage
Lädt

Für die Betroffenen geht es um mehr als die Einmalzahlung. Franca Lehfeldt hat den Preis der Wahlfreiheit für Mütter beschrieben: Deutschland behaupte nur, Frauen hätten die Wahl, den Preis zahlten sie allein.

Ob der Gesetzentwurf 2026 noch kommt und ob er die 5000-Euro-Pauschale, eine Umlage oder Steuergeld vorsieht, entscheidet sich in der Abstimmung der Ministerien. Ein Termin dafür ist nicht bekannt.