Medienbericht: Zuckersteuer ab Juli 2027 mit zwei Stufen geplant
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Steuerpolitik

Medienbericht: Zuckersteuer ab Juli 2027 mit zwei Stufen geplant

Die Koalition kappt die dritte Stufe der Zuckersteuer: Statt bis zu 38 Cent pro Liter sollen Hersteller nur noch ein Zwei-Stufen-Modell zahlen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil verliert den Streit mit der Union.

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Die dritte und schärfste Stufe der soll nach einem Medienbericht wegfallen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) soll demnach auf den Satz von 38 Cent pro Liter verzichten, mit dem sein Ministerium Getränke mit hohem Zuckergehalt belegen wollte. Die Union soll sich mit ihrer Forderung nach einem abgeschwächten Modell durchgesetzt haben.

Nach dem Kompromiss, über den die „Bild“-Samstagausgabe am 10. Oktober berichtet, soll die Steuer am 1. Juli 2027 in Kraft treten und zunächst nur Hersteller betreffen, die mehr als 70.000 Liter pro Jahr produzieren. Das geht aus dem Bericht des Focus über die Ausnahmen für Großhersteller hervor.

Für kleinere Brauereien, Keltereien und Hofabfüller bleibt die Abgabe damit vorerst außen vor. Der Kompromiss reagiert auf den Widerstand, den sich das Finanzministerium mit seinen ursprünglichen Plänen eingehandelt hatte.

Union erzwingt zwei Stufen statt drei

Klingbeils Ministerium hatte in seinem Entwurf vom 1. Oktober drei Stufen vorgesehen: 26, 32 und 38 Cent pro Liter, gestaffelt nach dem Zuckergehalt. Die Union verlangte, sich an die Empfehlung der Experten zu halten – zwei Stufen statt drei. Auf dieses Modell soll sich die Koalition nun verständigt haben.

Anfang Oktober stoppte das Bundeskanzleramt den Entwurf. Der Stopp von Klingbeils Zuckersteuer-Entwurf durch das Kanzleramt folgte auf den Widerstand der Union und den Vorwurf, der Minister wolle mit der Steuer vor allem zusätzliche Haushaltseinnahmen erzielen. Für den CDU-Haushaltsexperten und Bundestagsabgeordneten Andreas Mattfeldt ist genau diese Belastung der falsche Weg:

„Als mittelständischer Unternehmer, der jeden Tag um Einsparungen kämpfen muss, halte ich zusätzliche Belastungen für unsere Wirtschaft gerade in der jetzigen Situation für nur schwer vermittelbar.“
Andreas Mattfeldt, CDU-Haushaltsexperte und Bundestagsabgeordneter

Drei Anläufe bis zur Einigung

Die Vorgeschichte beginnt im August. Im Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen verständigte sich die Koalition grundsätzlich auf eine Zuckersteuer nach Zuckergehalt. Am 25. August legte das Finanzministerium nach: Die Abgabe sollte auch Zero-Getränke und Haferdrinks treffen – die Ausweitung der Steuer auf Zero-Getränke und Haferdrinks stieß bei der Union auf Ablehnung.

Am 1. Oktober folgte der Gesetzentwurf mit drei Stufen, Anfang Oktober der Stopp aus dem Kanzleramt. Am 6. Oktober startete Klingbeil einen dritten Anlauf – weiterhin mit 26, 32 und 38 Cent. Erst der Bericht vom 9. Oktober brachte Bewegung: Demnach soll sich die Koalition auf zwei Stufen und einen Start am 1. Juli 2027 verständigt haben.

Der Weg zur abgeschwächten Zuckersteuer

  1. August 2026
    Grundsätzliche Einigung im Sparpaket

    Die Koalition verständigt sich im Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich auf eine Zuckersteuer nach Zuckergehalt.

  2. 25. August 2026
    Ausweitung auf Zero-Getränke und Haferdrinks

    Klingbeils Finanzministerium will die Steuer auch auf Getränke ohne Zucker ausweiten – in Union und Verbänden regt sich Widerstand.

  3. 1. Oktober 2026
    Gesetzentwurf mit drei Stufen

    Das Ministerium legt einen Entwurf mit 26, 32 und 38 Cent pro Liter vor.

  4. Anfang Oktober 2026
    Kanzleramt stoppt die Pläne vorerst

    Nach Bekanntwerden des Entwurfs stoppt das Bundeskanzleramt das Vorhaben.

  5. 6. Oktober 2026
    Dritter Anlauf

    Klingbeil startet einen neuen Versuch – weiterhin mit drei Stufen.

  6. 9. Oktober 2026
    Bericht über den Koalitionskompromiss

    Die „Bild“-Samstagausgabe berichtet über die Einigung; Focus online, Welt, Tagesspiegel und Agenturen greifen sie auf.

  7. 1. Juli 2027
    Geplanter Start

    Die Steuer soll zunächst nur für Hersteller ab 70.000 Litern pro Jahr greifen.

Wer am Ende zahlen soll

Die Freigrenze von 70.000 Litern pro Jahr ist der eigentliche Kern des Kompromisses: Wer darüber liegt, zahlt überhaupt erst. Nach dem Bericht über Ausnahmen für Kleinproduzenten bei der Zuckersteuer trifft die Abgabe damit vor allem die großen Hersteller, während kleinere Betriebe verschont bleiben.

Die Steuer soll den Zuckerkonsum senken und die Krankenkassen entlasten – verabredet wurde sie im August im Sparpaket der Koalition. In der Bevölkerung hat sie Rückhalt: 55 Prozent der Deutschen befürworten die Zuckersteuer. Für Klingbeil würde der berichtete Kompromiss den Verzicht auf die schärfste Stufe seines eigenen Entwurfs bedeuten.

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Was bis Juli 2027 noch offen ist

Festgeschrieben ist bislang nichts: Der Kompromiss steht in einem Medienbericht, das Gesetz soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Offen bleibt, ob die dritte Stufe dauerhaft vom Tisch ist oder ob Klingbeils Ministerium sie erneut vorlegt. Für Hersteller mit mehr als 70.000 Litern im Jahr beginnt die Rechnung im Sommer 2027.