Die Grünen wollen dort eingreifen, wo eine Landesstaatsanwaltschaft trotz klarer Hinweise nicht ermittelt. Am 16. Oktober stellten die Bundestagsabgeordneten Lena Gumnior, Helge Limburg, Till Steffen und Konstantin von Notz in Berlin ein Papier vor, das dem Generalbundesanwalt genau das erlauben soll: Verfahren an sich zu ziehen.
Anlass ist die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vom 6. September: Die AfD erhielt 43,8 Prozent der Stimmen und 39 von 83 Sitzen; das ist keine Mehrheit im Landtag. Im Dezember will Ulrich Siegmund sich zum Ministerpräsidenten wählen lassen; er hat sich öffentlich mit einer politisch besetzten Justiz in Sachsen-Anhalt befasst.
„Die Lage ist sehr, sehr ernst.“
Der Generalbundesanwalt soll einspringen
Kern des Vorschlags ist eine Auffangzuständigkeit: Der Generalbundesanwalt soll ein Verfahren übernehmen dürfen, wenn eine Landesstaatsanwaltschaft das Legalitätsprinzip missachtet – also trotz hinreichender Anhaltspunkte nicht ermittelt – und die Übernahme geboten ist, um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu sichern. Nach der Übernahme könnte er die Ermittlungen dem Bundeskriminalamt übertragen.
Als Beispiele nennt das Papier Wahlfälschung im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen 2029 oder der nächsten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, außerdem Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt. Der beigefügte Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit der Strafverfolgung ändert § 120 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes; nennenswerte Haushaltsausgaben verneint er.
Von der Landtagswahl zum Gesetzentwurf
- 6. September 2026AfD wird stärkste Kraft in Sachsen-Anhalt
Die als rechtsextremistisch eingestufte AfD erreicht 43,8 Prozent und gewinnt 39 von 83 Landtagssitzen.
- 16. Oktober 2026Grüne legen Papier und Gesetzentwurf vor
Lena Gumnior, Helge Limburg, Till Steffen und Konstantin von Notz stellen in Berlin „Unabhängige Justiz jetzt absichern“ vor.
- Dezember 2026Siegmund will Ministerpräsident werden
Ulrich Siegmund (AfD) will sich im Landtag wählen lassen; im dritten Wahlgang genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Elf Forderungen zielen auf die Ministerhand
Das Papier listet elf Forderungen auf, die fast alle denselben Hebel ansetzen: den Einfluss der Politik auf Ermittlungen und Personal. Die Juristin Gumnior nennt das Weisungsrecht der Ministerien ein „Einfallstor für politische Einflussnahme“.
- Weisungsrecht nur noch bei evident rechtsfehlerhaften Entscheidungen
- Transparenzpflichten für ministerielle Weisungen
- Ende der ministeriellen Hierarchie bei Disziplinarverfahren auf Ebene der Generalstaatsanwaltschaft
- blockadefeste Schöff*innenwahl
- transparente Personalentscheidungen
- durchsetzbarer Anspruch auf Ernennung auf Lebenszeit
- Stärkung der Präsidialräte
- Schutz vor Versetzung in den Ruhestand
- härtere Zwangsgelder gegen säumige Behörden
- Reform der Wahl der Bundesrichter*innen
Der erste Punkt ist der politisch heikelste: Das Weisungsrecht soll nur noch bei evident rechtsfehlerhaften Entscheidungen greifen. Hinter den übrigen Forderungen steckt dasselbe Muster: Personalentscheidungen, die Wahl der Schöff*innen und Disziplinarverfahren sollen nicht mehr allein über ministerielle Hierarchien laufen.
Widerstand aus dem Justizministerium
Widerstand kommt von der Ressortchefin selbst. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnt eine Abschaffung des Weisungsrechts aus verfassungsrechtlichen Gründen ab und setzt auf Transparenzregeln. Der Deutsche Richterbund begrüßte den Vorstoß der Grünen; er fordert seit Längerem die Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister.
„Das Weisungsrecht kann nur im Rahmen enger gesetzlicher Grenzen ausgeübt werden – und nicht nach Gutdünken. Seine praktische Bedeutung ist gering.“
Steffen setzt auf Gespräche mit der Koalition
Till Steffen setzt auf Bewegung bei Union und SPD. Er sprach von Gesprächen der Grünen mit der SPD sowie mit CDU und CSU und von „Wohlwollen“ und „konstruktivem Dialog“.
„Und das wird natürlich der Weg sein, den die Koalition gehen wird. Die werden sich angucken, ob das hier irgendwie Hand und Fuß hat, was wir hier heute auf den Tisch legen.“
Damit liegen zwei Modelle auf dem Tisch: Transparenzpflichten auf der einen, eine gesetzliche Grenze für ministerielle Weisungen auf der anderen Seite. Der Richterbund steht bei diesem Streit auf der Seite der Grünen, das Justizministerium dagegen – und die Koalition muss entscheiden, ob sie bis Dezember etwas vorlegt.
Der Zeitplan ist eng: Im Dezember will Siegmund sich in Magdeburg zum Ministerpräsidenten wählen lassen, im dritten Wahlgang genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ob der Bundestag die Auffangzuständigkeit des Generalbundesanwalts bis dahin beschließt, ist offen.
