Die reformierte Tabaksteuer gilt in Deutschland schon an diesem Mittwoch – rund zehn Wochen früher als geplant. Ein Datumsfehler im Gesetzestext zieht den Start vor: Statt am 1. Januar 2027 gilt die Reform laut Bundesgesetzblatt bereits am 21. Oktober 2026.
Im Bundesgesetzblatt vom 20. Oktober heißt es, das Gesetz trete „am Tag nach der Verkündung in Kraft“. Verkündet wurde am Dienstag – also gilt es seit Mittwoch, wie der Focus-Bericht über den verfrühten Start der Tabaksteuer festhält. Für Fabriken und Handel bleibt damit kein Vorlauf bis 2027.
Aufgefallen ist der Fehler erst am Vortag
Beschlossen hatte die Reform der Bundestag am 15. Oktober, gebilligt der Bundesrat am 16. Oktober – nach dem Kompromiss der Union zur Tabaksteuer. Aufgefallen ist der Fehler erst am 19. Oktober, durch eine Presseanfrage an das Bundesfinanzministerium.
Bei der Verkündung am Dienstag räumte das Ministerium den Fehler ein: Es handle sich um einen „technischen Fehler in Bezug auf das Datum des Inkrafttretens“, eine Berichtigung sei angestoßen, die Generalzolldirektion informiert – laut der Meldung des Bayerischen Rundfunks zur Tabaksteuer-Panne.
Der Fahrplan der Tabaksteuer-Panne
- 15. Oktober 2026Bundestag beschließt die Tabaksteuer-Reform
Die Erhöhung soll in Stufen bis 2030 kommen, erste Stufe ab 1. Januar 2027.
- 16. Oktober 2026Bundesrat billigt die Erhöhung
- 19. Oktober 2026Presseanfrage deckt den Datumsfehler auf
Erst die Anfrage ans Bundesfinanzministerium macht den Fehler im Gesetzestext sichtbar.
- 20. Oktober 2026Verkündung im Bundesgesetzblatt
Das Ministerium räumt den technischen Fehler ein, stößt eine Berichtigung an und informiert die Generalzolldirektion.
- 21. Oktober 2026Gesetz tritt laut Text in Kraft
Vorgesehen war der 1. Januar 2027.
- 2. November 2026Frühestmögliche Korrektur im Bundestag
Erst in der nächsten Sitzung kann die Inkrafttretens-Regel geändert werden.
- 1. Januar 2027Politisch geplanter Beginn der höheren Sätze
Die erste Stufe der Steuererhöhung sollte ursprünglich zu diesem Termin greifen.
Keine neuen Steuerzeichen, keine Lieferungen
Der eigentliche Engpass sind die Steuerzeichen: Jede Packung trägt eine Banderole für den geltenden Satz. Neue Zeichen gibt es nicht. „Es sind gar keine neuen Steuerzeichen vorhanden – wir müssten also umgehend die Produktion einstellen, weil wir keine Zigaretten mehr an den Handel liefern dürfen“, sagt Maximilian van Ackeren vom Tabakverband VdR.
„Michael von Foerster, Chef des Tabakverbands VdR, sagt: „Es ist erstaunlich, dass so ein hanebüchener Fehler einem Bundesministerium passiert – ein Ministerium schreibt ein Gesetz, und am nächsten Tag heißt es, ‚huch, das war ja ganz anders gemeint!‘ Das ist Dilettantismus, der mich fassungslos macht.““
Das Ministerium hält dagegen: Die Fabriken dürfen trotz des Fehlers weiter liefern, und bereits im Handel befindliche Zigaretten dürfen unabhängig von der Gesetzesänderung verkauft werden. Offen bleibt, mit welchen Steuerzeichen die Hersteller bis zur Korrektur arbeiten sollen.
Korrektur frühestens am 2. November
Schneller geht es nicht: Eine gesetzliche Korrektur der Inkrafttretens-Regel ist erst in der nächsten Sitzung des Bundestags möglich, am 2. November 2026. Bis dahin gilt der Text, der seit Mittwoch in Kraft ist – mit allen Folgen für Produktion, Handel und Steuerzeichen.
Michael von Foerster, Chef des Tabakverbands VdR, sieht den Schaden beim produzierenden Mittelstand und wirft dem Gesetzgeber Dilettantismus vor. Seine Forderung an das Ministerium:
„Das Bundesfinanzministerium muss noch heute eine Verlautbarung herausgeben, welche die Weiterproduktion erlaubt. Der Bundestag muss dann so bald wie möglich das Gesetz korrigieren.“
Was ab 2027 geplant war
Geplant war ein anderer Fahrplan: Zum 1. Januar 2027 sollte die erste Stufe der höheren Tabaksteuersätze greifen; die bis 2030 geplanten Erhöhungsstufen und Packungspreise waren in der Branche längst eingepreist. Jetzt kommt der Start rund zehn Wochen zu früh.
Offen ist damit die Frage, die die Branche am meisten umtreibt: Reicht eine Verlautbarung des Ministeriums, damit die Fabriken weiter produzieren dürfen, oder stehen die Bänder bis zum 2. November still? Der Bundestag tagt in knapp zwei Wochen – die Hersteller müssen so lange mit einem Gesetz leben, das rund zehn Wochen zu früh gilt.
