Rund vier Milliarden Euro hat Hessen 2025 in den Länderfinanzausgleich eingezahlt. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) will nicht länger hinnehmen, dass mit dem Geld Berlin und Sachsen-Anhalt mitfinanziert werden.
Am 19. Oktober forderte Rhein eine Extremismusklausel im Ausgleichssystem, wie die BILD über Rheins Vorstoß berichtet. Geberländer sollen Zahlungen an Berlin und Sachsen-Anhalt verweigern können, wenn dort aus ihrer Sicht Extremisten regieren.
Rhein zielt auf zwei Regierungsbildungen: In Berlin gewann die Linke die Abgeordnetenhauswahl, in Sachsen-Anhalt wurde die AfD im September stärkste Kraft. Beide Länder sollen nach seinem Willen kein hessisches Geld mehr bekommen.
Hessen will kein Geld für Enteignungen zahlen
Seinen Vorstoß verknüpft Rhein mit dem Berliner Sondierungspapier von Linke, Grünen und SPD. Es sieht die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen ab 10.000 Wohnungen vor, die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden.
Gegenüber der BILD sagte Rhein: „Kein hessisches Steuergeld für Enteignungen, für Antisemiten, Antipolizisten und Antipatrioten in unserem Land.“ Hessen gehört neben Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg zu den vier Geberländern des Ausgleichs.
Bayern verzichtete 2025 auf 11,7 Milliarden Euro, Berlin erhielt mit 4,2 Milliarden Euro die höchsten Zuschläge. Das Gesamtvolumen des Ausgleichs lag bei rund 20 Milliarden Euro.
Länderfinanzausgleich 2025: Geber, Nehmer und Gesamtvolumen
Beträge in Milliarden Euro
Söder macht daraus „Keine Kohle für Extremisten“
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) griff die Idee auf. Wie der BR über Söders Vorstoß berichtet, wählte er das Motto „Keine Kohle für Extremisten“ und will die Klausel ausdrücklich auch auf Sachsen-Anhalt anwenden.
Rückendeckung kommt aus der eigenen Partei. CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte am 23. Oktober im ARD-„Morgenmagazin“: „Der Länderfinanzausgleich ist ja generell ungerecht. Er muss sowieso reformiert werden.“
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. Oktober in Berlin stieß der Vorstoß auf gemischte Reaktionen. Ganz neu ist die Drohung nicht: Söders Drohung mit Kürzungen für Berlin datiert bereits auf den 23. September.
Von der Landtagswahl zur Extremismusklausel
- September 2026AfD und Linke gewinnen die Wahlen
In Sachsen-Anhalt wird die AfD stärkste Kraft, Ulrich Siegmund soll Ministerpräsident werden. In Berlin gewinnt die Linke die Abgeordnetenhauswahl.
- 17. Oktober 2026Sondierungspapier in Berlin
Linke, Grüne und SPD legen „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“ vor, darunter die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne mit einer Entschädigungsobergrenze von 16 Milliarden Euro.
- 19. Oktober 2026Rhein fordert die Klausel
Hessens Ministerpräsident verlangt in der BILD, Berlin und Sachsen-Anhalt von den Zahlungen der Geberländer auszuschließen.
- 20. Oktober 2026Berliner SPD stimmt Koalitionsverhandlungen zu
Rhein warnt vor der „ersten linksextrem geführten Koalition Deutschlands“.
- 22. Oktober 2026Söder und die Ministerpräsidentenkonferenz
Söder fordert die Klausel auch für Sachsen-Anhalt. Auf der Konferenz in Berlin reagieren die Länderchefs gespalten.
Klingbeil und SPD-Ministerpräsidenten blocken
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hält nichts davon, Nehmerländern politische Vorgaben zu machen.
„Ich habe Probleme damit, Ländern zu sagen, ihr habt aus unserer Sicht falsch gewählt und deswegen gibt es Konsequenzen.“
Damit steht der Bundesfinanzminister gegen die Regierungschefs von Hessen und Bayern – und gegen die CSU-Spitze.
Offene Ablehnung kommt auch von Gordon Schnieder (CDU/Rheinland-Pfalz), Andreas Bovenschulte (SPD/Bremen) und Olaf Lies (SPD/Niedersachsen). Der Bremer Bürgermeister hat seine Kritik an Söders Extremismusklausel zugespitzt: Er nennt sie reinen Populismus.
Prüfen will den Vorschlag Cem Özdemir (Grüne/Baden-Württemberg), aber nicht an Parteifarben knüpfen: „Für mich ist in dieser Frage nicht entscheidend, in welcher Himmelsrichtung ein Land liegt oder welche Parteifarbe dort regiert.“ Sein Kompass sei das Grundgesetz, sagte er.
Juristen sehen das Grundgesetz im Weg
Die Finanzrechtler Henning Tappe (Uni Köln) und Walther Michl (Uni der Bundeswehr München) halten die Klausel für rechtlich nicht umsetzbar – jedenfalls nicht ohne Änderung des Grundgesetzes. Dafür wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.
Ihr Argument: Das Ausgleichssystem schaut auf die Finanzkraft eines Landes, nicht auf seine Politik. Eine Extremismusklausel müsste deshalb erst im Grundgesetz stehen, bevor sie einen Euro zurückhalten könnte.
Im Dezember könnte Siegmund in Magdeburg regieren
In Sachsen-Anhalt wurde die AfD bei der Landtagswahl im September stärkste Kraft. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund könnte im Dezember zum Ministerpräsidenten gewählt werden – dann träfe die Klausel ein Land, das Geld aus dem Ausgleich bezieht.
In Berlin einigten sich Linke, Grüne und SPD auf ein Sondierungspapier, am 20. Oktober stimmte die Berliner SPD für Koalitionsverhandlungen. Elif Eralp soll Regierende Bürgermeisterin werden. Rhein warnt vor der „ersten linksextrem geführten Koalition Deutschlands“.
Für eine Extremismusklausel bräuchte es eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Ob Rhein und Söder diese Mehrheit zusammenbekommen, ist offen – im Dezember könnte in Magdeburg ein Regierungschef gewählt werden, gegen dessen Land sich die Klausel richten soll.
