Wagenknecht will Kindergeld ins Ausland kappen – EU-Recht steht im Weg
Bild: KI-generiert
Sozialstaat

Wagenknecht will Kindergeld ins Ausland kappen – EU-Recht steht im Weg

Rund 4500 Euro netto im Monat für eine Familie mit sieben Kindern – für wenige Stunden Arbeit. Nach EU-Recht ist das legal. Sahra Wagenknecht will Kindergeld für Kinder im Ausland streichen, doch der Arbeitnehmerbegriff der EU steht dem entgegen.

Veröffentlicht
JUX auf Google folgen

Wenige Stunden Arbeit, sieben Kinder, rund 4500 Euro netto im Monat – bezahlt vom deutschen Steuerzahler. Nach geltendem EU-Recht ist das legal. Genau darin liegt der Streit, den Fatina Keilani am 2. November in einem Meinungsbeitrag für WELT zuspitzt.

Die Redakteurin im Ressort Meinungsfreiheit schreibt in Keilanis Beitrag über 4500 Euro netto, die Praxis sei rechtlich gedeckt, aber „nicht hinnehmbar“. Der Text greift eine MDR-Reportage auf, in der eine Familie mit sieben Kindern die zentrale Rolle spielt.

X · @SWagenknecht

Der Mechanismus dahinter ist unspektakulär – und genau deshalb schwer angreifbar. Wer in Deutschland auch nur wenige Stunden arbeitet, gilt EU-weit als Arbeitnehmer und öffnet sich damit den Zugang zu Sozialleistungen. Kindergeld kann dann auch für Kinder fließen, die nicht in Deutschland leben.

Legal ist nicht gleich hinnehmbar

Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund benennt die Ursache: „Das grundlegende Problem ist im Kern der Arbeitnehmerbegriff auf der EU-Ebene, der schon davon ausgeht, dass jemand Arbeitnehmer ist, wenn er wenige Stunden, also beispielsweise auf Minijob-Basis, arbeitet.“

Der Bund kann die Zahlungen also nicht per Verordnung stoppen. Die Union fordert eine Kürzung beim Kindergeld, doch am Arbeitnehmerbegriff ändert das nichts. Solange die EU-Definition gilt, bleibt der nationale Hebel klein.

2025 flossen nach WELT-Angaben 528 Millionen Euro Kindergeld an Kinder im Ausland. Aus dem Einzelfall wird damit eine Größenordnung, die den politischen Streit trägt.

Wagenknecht will den Hahn zudrehen

Ende Oktober brachte Sahra Wagenknecht die Debatte auf eine einfache Formel: Kindergeld soll es nur noch für Kinder geben, die in Deutschland leben.

„Es kann kein Kindergeld für Kinder geben, die nicht in Deutschland leben.“
Sahra Wagenknecht, Gründerin und Vorsitzende des BSW

Einen Tag später legte die BSW-Vorsitzende nach: „Das sind unglaubliche Zustände. Völlig inakzeptabel, wie sich der deutsche Staat ausnutzen lässt.“ Der Satz zielt nicht auf einzelne Familien, sondern auf den Rechtsrahmen, den die EU setzt.

Öffentlich dokumentiert ist die Forderung seit dem 30. Oktober: Wagenknecht will Kindergeld für Kinder im Ausland streichen – dort steht auch die Summe von 528 Millionen Euro, die 2025 ins Ausland floss.

Von der Reportage zur Forderung

Die Debatte fällt nicht vom Himmel: Sie hat sich innerhalb von knapp sechs Wochen aus einer Fernsehreportage entwickelt.

Von der Reportage zur Kindergeld-Forderung

  1. 23. September 2026
    Kabinett beschließt Aktionsplan

    Zehn Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch: Datenaustausch, Vorgehen gegen Schrottimmobilien und organisierte Hintermänner, Hilfen für Betroffene von Arbeitsausbeutung.

  2. 28. Oktober 2026
    WELT greift die MDR-Reportage auf

    Im Mittelpunkt: eine Familie mit sieben Kindern und rund 4500 Euro netto, dazu die Analyse des Städte- und Gemeindebundes zum EU-Arbeitnehmerbegriff.

  3. 29. Oktober 2026
    BILD nennt den Bürgermeister von Bărbulești

    Zobar-Marian Cutitaru spricht vom „Schatz“; die verzwanzigfachten Sozialausgaben in Magdeburg werden Thema.

  4. 30. Oktober 2026
    Wagenknecht fordert den Stopp

    Kein Kindergeld mehr für Kinder, die nicht in Deutschland leben.

  5. 1. November 2026
    Wagenknecht legt nach

    Sie spricht von „unglaublichen Zuständen“; WELT nennt 528 Millionen Euro Kindergeld, die 2025 an Kinder im Ausland flossen.

  6. 2. November 2026
    WELT veröffentlicht den Meinungsbeitrag

    Fatina Keilani kommt zum Fazit: nach EU-Recht legal, aber nicht hinnehmbar.

  7. 4. November 2026
    Reportage im Fernsehen

    Ausstrahlung um 20.15 Uhr, Wiederholung am 5. November um 1.10 Uhr; in der ARD-Mediathek bereits abrufbar.

Der Aktionsplan der Bundesregierung vom 23. September setzt an anderen Stellen an: Datenaustausch zwischen Behörden, Vorgehen gegen Schrottimmobilien und organisierte Hintermänner, Hilfen für Betroffene von Arbeitsausbeutung. Ob er auch die Kindergeldzahlungen ins Ausland erfasst, ist offen.

Magdeburg und Bărbulești

In Magdeburg haben sich die Sozialausgaben nach den Berichten über die Reportage verzwanzigfacht. Oberbürgermeisterin Simone Borris sieht sich dennoch gebunden: „Wir können bloß die Symptome bekämpfen. Weil ja die gesetzlichen Grundlagen nicht von uns gemacht werden. Wir haben Gesetze umzusetzen und wenn die Gesetze so sind, dann haben wir das zu tun.“

Auf der anderen Seite steht Zobar-Marian Cutitaru, Bürgermeister der rumänischen Gemeinde Bărbulești. Der Bericht über das Schatz-Zitat aus Bărbulești gibt ihn so wieder: „Sie bekommen in Deutschland Sozialhilfe und Wohngeld (...). Das sammelt sich schnell an. Das ist für unser Land und unsere Kinder aus Rumänien wie ein Schatz.“

Für die Politik heißt das: Kommunaler Unmut trifft auf einen Rechtsrahmen, den der Bund nicht allein ändern kann. Auch die Junge Union setzt dort an – Winkels Vorstoß zu Sozialleistungen und Beitragszeiten will Zahlungen kürzen, wenn vorher nicht eingezahlt wurde.

Was jetzt auf dem Spiel steht

Der Hebel sitzt dort, wo ihn keine nationale Behörde erreicht: beim Arbeitnehmerbegriff auf EU-Ebene. Ob der Bund ihn tatsächlich angreifen will, ist offen.

Umfrage
Lädt

Einen Termin, an dem das Thema öffentlich verhandelt wird, gibt es dennoch: Am 4. November läuft die MDR-Reportage um 20.15 Uhr im Fernsehen, die Wiederholung folgt am 5. November um 1.10 Uhr. In der ARD-Mediathek ist sie bereits abrufbar.