Chatkontrolle mit Verfahrenstrick verlängert – EU-Parlament billigt Überwachung ohne Mehrheit
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Chatkontrolle mit Verfahrenstrick verlängert – EU-Parlament billigt Überwachung ohne Mehrheit

Trotz breitem Widerstand bleibt die anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten erlaubt. Ein Antrag auf Ablehnung scheiterte an der Hürde der absoluten Mehrheit – obwohl nur 276 Abgeordnete dafür stimmten.

Die umstrittene Ausnahmeregelung zur Chatkontrolle bleibt in der EU in Kraft, obwohl eine Mehrheit der Abgeordneten sie ablehnt. Am 9. Juli 2026 verfehlte ein Antrag auf Ablehnung im Europäischen Parlament mit 314 Stimmen die erforderliche absolute Mehrheit von 360 Stimmen. 276 Abgeordnete votierten für die Beibehaltung der Regelung, 17 enthielten sich. Damit dürfen Online-Dienste wie Google, Meta und Microsoft weiterhin freiwillig private, unverschlüsselte Kommunikation automatisiert nach Missbrauchsdarstellungen durchsuchen.

Die Entscheidung fiel unter einem von Kritikern als „Verfahrenstrick“ bezeichneten Manöver. Das Parlament hatte die Verlängerung der 2021 eingeführten Übergangsregelung bereits zweimal abgelehnt – zuletzt Ende März 2026 mit 311 zu 228 Stimmen. Doch auf Drängen der Mitgliedstaaten und der konservativen EVP-Fraktion setzte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola das Thema per Dringlichkeitsverfahren kurzfristig auf die Agenda der letzten Plenarwoche vor der Sommerpause.

Verfahrenstrick der EVP

Am 7. Juli stimmte das Parlament zunächst knapp mit 331 zu 304 Stimmen für das Eilverfahren – und ebnete so überhaupt erst den Weg für die Abstimmung zwei Tage später. Nach den Regeln des Dringlichkeitsverfahrens musste eine Ablehnung des Ratsstandpunkts von der absoluten Mehrheit der Parlamentsmitglieder getragen werden, also 360 Stimmen. „Ein Gesetz, das tief in Grundrechte eingreift, wurde ohne positive Mehrheit im Parlament durchgesetzt“, kritisierte der ehemalige EU-Abgeordnete Patrick Breyer, ein prominenter Gegner der Chatkontrolle.

Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft sprach von einem „schlechten Tag für die europäische Demokratie“. Der Vorgang zeige, wie eine Minderheit von EVP und Mitgliedstaaten ein bereits gescheitertes Vorhaben durch institutionelle Hebel wiederbeleben könne.

Verschlüsselte Kommunikation ausgenommen

Einen Teilerfolg erzielten Gegner der anlasslosen Scans: Ein Änderungsantrag der Grünen/EFA-Fraktion, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste vom Anwendungsbereich auszunehmen, wurde angenommen. Damit sind Messenger wie Signal, Threema und WhatsApp von der freiwilligen Durchsuchung nicht betroffen. Andere Änderungsanträge, etwa der liberalen Renew-Fraktion, scheiterten hingegen.

Die geltende Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie erlaubt Diensteanbietern, auf freiwilliger Basis Bilder, Videos ohne Ton und Links in unverschlüsselten Nachrichten nach bekanntem und unbekanntem Material sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen. Die Erlaubnis war nach dem Auslaufen der Übergangsregelung am 3. April 2026 zunächst nicht mehr rechtlich gedeckt – und wurde nun rückwirkend bis zum 3. April 2028 verlängert.

Kritik von Bürgerrechtlern und weitere Schritte

Bürgerrechtsorganisationen warnten vor einer massenhaften, anlasslosen Überwachung privater Kommunikation. Befürworter, darunter Teile der EVP und einige Regierungen, argumentierten dagegen mit dem Kinderschutz und verwiesen auf die Dringlichkeit, Tätern keine rechtsfreien Räume zu lassen. Die EU-Kommission hatte bereits 2022 einen Vorschlag für eine dauerhafte Regelung („Chat Control 2.0“) vorgelegt, der verpflichtende Scans auch in verschlüsselten Chats vorsieht. Die Verhandlungen darüber stecken jedoch seit Jahren fest.

Der geänderte Gesetzestext geht nun zurück an den Rat der EU. Dieser muss innerhalb von drei Monaten über die Annahme einschließlich der parlamentarischen Änderungen befinden. Lehnt der Rat die Ausnahme für verschlüsselte Kommunikation ab, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen. Die Kommission muss zudem Stellung zu den Änderungen des Parlaments nehmen. In der Zwischenzeit bleibt die freiwillige Durchsuchung unverschlüsselter Nachrichten erlaubt – ohne dass sich dafür jemals eine positive Mehrheit im Parlament fand.

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