Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt den Ministerpräsidenten stellen, will der Bund notfalls mit einem in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewandten Machtmittel durchgreifen. Nach der Union schließen jetzt auch SPD, Grüne und Linke den Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetz nicht mehr aus.
Auslöser ist die Landtagswahl vom 6. September. Die AfD wurde mit 43,8 Prozent klar stärkste Kraft – ein Rekordwert für die Partei, die der Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Die CDU stürzte auf 17,2 Prozent ab, ihr bislang schlechtestes Ergebnis in Sachsen-Anhalt.
Die absolute Mehrheit verfehlte die AfD um drei Stimmen. Damit ist offen, ob Spitzenkandidat Ulrich Siegmund Ministerpräsident werden kann – etwa durch Duldung des BSW oder durch Überläufer, vornehmlich aus der CDU-Fraktion.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland: „Sollte dort die Putin-Koalition von AfD und BSW erstmals einem Rechtsextremisten in das Amt des Ministerpräsidenten verhelfen, ist es gut zu wissen, dass das Grundgesetz Möglichkeiten vorsieht, verfassungsgemäßes Handeln eines Bundeslandes notfalls per Weisung zu erzwingen.“
Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026: Stimmenanteile
AfD und CDU im Vergleich
Was der Bundeszwang rechtlich bedeutet
Der Bundeszwang ist in Artikel 37 des Grundgesetzes geregelt. Wie das Instrument funktioniert, erklärt die Tagesschau: Absatz 1 erlaubt der Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen zu treffen, wenn ein Land seine Bundespflichten nicht erfüllt. Absatz 2 gibt ihr dann ein Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
Die Mittel, die der Bundeszwang erlaubt, reichen von der Zwangsverwaltung einzelner Behörden und Ministerien über die Kürzung von Bundesmitteln bis zum Einsatz der Bundespolizei. Voraussetzung ist stets die Zustimmung des Bundesrates. Angewendet wurde der Bundeszwang in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie.
Grüne und Linke ziehen nach
Die Grünen begründen ihre Haltung mit einer Äußerung des AfD-Spitzenkandidaten. Siegmund hatte am 10. September auf die Frage nach der geplanten Ansiedlung eines israelischen Rüstungskonzerns erklärt: „Wir verteufeln nicht pauschal Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei (der) späteren Remigrations- und Abschiebeoffensive natürlich auch entsprechende Hilfsmittel brauchen.“ Der Begriff „Remigration“ gilt im rechtsextremen Vorfeld als völkischer Kampfbegriff.
„Die Ankündigung von Ulrich Siegmund, Kriegswaffen gegen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einzusetzen, die nicht in das völkische Weltbild der AfD passen, verdeutlicht aufs Neue, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Partei ist, die dazu bereit ist, am Rechtsstaat und an allen demokratischen Regeln vorbei ihre menschenverachtende Agenda durchzusetzen.“
Für Mihalic belegt die Aussage, dass die AfD bereit ist, am Rechtsstaat vorbeizuarbeiten. Deshalb fordert sie zusätzlich ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht.
Auch die Linke zeigt sich offen. Fraktionsvize Clara Bünger sagte dem RND, man müsse „alle rechtsstaatlichen Mittel nutzbar machen und vorbereiten. Dazu kann im äußersten Fall auch der Bundeszwang gehören, wenn ein Land konkrete Bundespflichten verletzt.“
Zugleich griff Bünger die Bundesregierung an: „Die Bundesregierung ist im Schlafwandlermodus, wenn sie glaubt, jetzt noch weitere Monate in Arbeitsgruppen diskutieren zu können.“ Nötig sei jetzt ein Antrag auf verfassungsrechtliche Überprüfung der AfD in Karlsruhe.
Von der Wahl bis zur Drohung
Bereits Ende der Vorwoche hatten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) Artikel 37 ins Gespräch gebracht. Frei nannte den Bundeszwang eine „Ultima Ratio“: „Aber wenn es nötig sein sollte, hat der Staat die Instrumente, um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen.“
Hubig rief Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt auf, rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu widersprechen. Als Beispiel nannte sie Anweisungen, keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen.
Die Debatte seit der Landtagswahl
- 6. September 2026AfD gewinnt die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
Die AfD wird mit 43,8 Prozent stärkste Kraft, die CDU stürzt auf 17,2 Prozent. Die absolute Mehrheit verfehlt die AfD um drei Stimmen.
- 9. September 2026Frei bezeichnet den Bundeszwang als letztes Mittel
Unionsfraktionschef Thorsten Frei verweist auf Artikel 37 des Grundgesetzes; Kanzler Merz mahnt Bundestreue an.
- 10. September 2026Siegmund spricht über Rüstung für die Abschiebeoffensive
Der AfD-Spitzenkandidat sagt auf einer Pressekonferenz, man brauche Rüstungsgüter für die spätere Remigrations- und Abschiebeoffensive.
- 12. September 2026Hubig und Frei bekräftigen ihre Haltung
Hubig verweist auf Artikel 37 GG und ruft Beamte auf, rechtswidrigen Weisungen zu widersprechen; Frei bleibt beim Bundeszwang als Ultima Ratio.
- 13. September 2026Richterbund fordert Reform des Weisungsrechts
Der Deutsche Richterbund will verhindern, dass Extremisten in Regierungsämtern Einfluss auf Ermittlungen nehmen.
- 14. September 2026SPD, Grüne und Linke schließen Bundeszwang nicht aus
Die drei Parteien erklären gegenüber dem RND, sie wollten das Instrument notfalls nutzen; die Grünen fordern zusätzlich ein Parteiverbot.
Wie es weitergeht
Rechtsexperten bremsen die Erwartungen. Der frühere Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnte vor Alarmismus: Die Demokratie als solche sei nicht in Gefahr, eine AfD-Regierung auf Landesebene sei an Rechtsstaatlichkeit und Föderalismus gebunden. Der Bonner Politikwissenschaftler Philipp Adorf warnt dagegen, eine Intervention spiele dem Narrativ der AfD in die Hände.
Der Verfassungsblog ordnet den Bundeszwang in einem Beitrag vom 4. August als rostiges Schwert ein: Artikel 37 sei ein konstitutionelles Museumsstück, noch nie streitentscheidend gewesen. Zulässig seien nur Maßnahmen, die das Land zur Verhaltensänderung bewegen. Reine Strafmaßnahmen gegen Einzelpersonen, Eingriffe in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung oder ein Einsatz der Bundeswehr seien unzulässig.
Der Deutsche Richterbund fordert, das Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften zu streichen, damit Extremisten in Regierungsämtern keinen Einfluss auf Ermittlungen nehmen. Wüsts Warnung vor AfD-Loyalisten in der Justiz zielt in dieselbe Richtung. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, eine Änderung sei noch in diesem Jahr möglich.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte nach der Wahl gewarnt: „Wenn dort Grenzen überschritten werden, kann ich Ihnen sagen, werden wir aus Sicht der Bundesregierung alles tun, um das zu korrigieren. Das Grundgesetz gilt auch für Sachsen-Anhalt.“ Die Drohung mit dem Bundeszwang hatte er bereits kurz nach dem Urnengang bekräftigt.
Ob es dazu kommt, entscheidet sich in Sachsen-Anhalt selbst. Findet Siegmund eine Mehrheit, bräuchte die Bundesregierung für den Bundeszwang die Zustimmung des Bundesrates – und jede Inanspruchnahme müsste mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen.
