Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beklagt seit 16 Monaten fehlende Erkenntnisse für ein AfD-Verbotsverfahren – und stellt sich gegen die Struktur, die diese Lücken schließen könnte. In der Analyse zur Dobrindt-Blockade zeichnet der Tagesspiegel am 16. September 2026 nach, wie der Innenminister die Prüfung eines Verbotsverfahrens ausbremst.
Anlass ist ein Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen. Nach dem AfD-Erdrutschsieg bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026, bei der die Partei 43,8 Prozent der Stimmen holte, forderte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am 8. September eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur verfassungsrechtlichen Prüfung der AfD.
Der Tagesspiegel nennt den Vorschlag „weder revolutionär noch neu“ und fragt, warum es eine solche gemeinsame Sammlung bislang nicht gibt. Die antragsberechtigten Verfassungsorgane – Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat – können ein Parteiverbot in Karlsruhe nur einleiten, wenn sie zuvor belastbares Material zusammengetragen haben.
Lücken benennen, statt sie zu schließen
Am 20. Mai 2025 saß Dobrindt in der Bundespressekonferenz und kommentierte das AfD-Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz. Für ein Verbotsverfahren reiche es nicht, sagte er. Es beschäftige sich nicht mit zwei aus seiner Sicht zentralen Fragen: ob von der AfD ein Angriff auf den Rechtsstaat und ein Angriff auf die Demokratie ausgehe.
„Dafür ist dieses Gutachten nicht ausreichend.“
Was Dobrindt an diesem Tag nicht mitteilte: was er als Bundesinnenminister unternehmen wollte, um genau diese von ihm benannten Erkenntnislücken zu schließen. Auch in den folgenden Wochen und Monaten ließ er laut Tagesspiegel nicht erkennen, dass er eine solche Klärung vorantreiben wollte.
Der SPD-Parteitag und Dobrindts Antwort
Die Idee einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist alt. Bereits Mitte Juni 2025 sprach sich die SPD-Bundespartei dafür aus, die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens zu prüfen – analog zur NPD-Arbeitsgruppe von 2011. Am 29. Juni 2025 beschloss der SPD-Bundesparteitag in Berlin einstimmig, Material für ein Feststellungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu sammeln.
SPD-Chef Lars Klingbeil sprach von einer „historischen Aufgabe“ und davon, die AfD „wieder aus den Parlamenten herauszukriegen“.
Einen Tag später, am 30. Juni 2025, konterte Dobrindt: „Entscheidungen des Parteitags der SPD sind für den Innenminister noch kein Auftrag.“ Er verwies auf eine Arbeitsgruppe, die sich mit möglichen Folgen einer AfD-Hochstufung befassen sollte – etwa für Waffenrecht, öffentlichen Dienst und Sicherheitsüberprüfungen.
Genau diese Arbeitsgruppe hatten die Innenminister von Bund und Ländern bereits Mitte Juni 2025 beschlossen. Sie sollte nur für den Fall eingerichtet werden, dass das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung des Verfassungsschutzes bestätigt – und ausdrücklich kein Verbotsverfahren prüfen. Der Tagesspiegel deutet das als aktives Gegenstellen.
Die juristische Ausgangslage
Hintergrund ist die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Am 2. Mai 2025 stufte das BfV die Partei von einem Verdachtsfall zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hoch. Grundlage war ein mehr als 1.100 Seiten langes Gutachten.
Die AfD klagte dagegen und erwirkte eine Stillhaltezusage. Am 26. Februar 2026 untersagte das Verwaltungsgericht Köln dem BfV im Eilverfahren (Aktenzeichen 13 L 1109/25), die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistisch einzustufen und zu behandeln. Das geht aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.
Das Gericht sah zwar eine „hinreichende Gewissheit“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, aber keine das Gesamtbild prägende verfassungsfeindliche Grundtendenz. Die AfD wird bundesweit weiterhin als Verdachtsfall geführt.
Das Bundesinnenministerium kündigte nach dem Beschluss an, das Gutachten einer „vertieften Prüfung“ zu unterziehen – eine fachliche Prüfung hatte unter Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) nicht stattgefunden. Zuvor war die Verbotsdebatte am 25. Juni 2026 neu aufgeflammt: Das GFF-Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD kam zu dem Ergebnis, die Partei verstoße gegen das Grundgesetz.
Die Stationen des Streits um ein AfD-Verbot
- 2. Mai 2025Verfassungsschutz stuft die AfD höher
Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“; Grundlage ist ein über 1.100 Seiten langes Gutachten.
- 20. Mai 2025Dobrindt nennt das Gutachten unzureichend
In der Bundespressekonferenz erklärt der Innenminister, das Gutachten reiche für ein Verbotsverfahren nicht aus.
- 29. Juni 2025SPD-Parteitag beschließt Arbeitsgruppe
Die Delegierten in Berlin votieren einstimmig für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung von Material.
- 30. Juni 2025Dobrindt: „kein Auftrag“
Der Innenminister verweist auf eine Arbeitsgruppe, die nur die Folgen einer AfD-Hochstufung prüfen soll.
- 26. Februar 2026Verwaltungsgericht Köln untersagt Einstufung
Im Eilverfahren darf das BfV die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistisch behandeln.
- 6. September 2026AfD gewinnt Sachsen-Anhalt
Die Partei holt 43,8 Prozent bei der Landtagswahl.
- 16. September 2026Tagesspiegel-Analyse erscheint
Der neue Anlauf nach Sachsen-Anhalt
Nach dem AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt brachte Wüst die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erneut ins Spiel. Bei einer Veranstaltung mit der Ökonomin Maja Göpel in Berlin sagte er, er sei „der erste CDU-Politiker“, der sich öffentlich für eine solche Arbeitsgruppe ausspreche. Damit setzt er sich dem Wüst-Vorstoß für eine Prüfgruppe zur AfD zufolge bewusst gegen die eigene Parteispitze in Position.
Beteiligt sein sollten Verfassungsschutz, Verfassungsrechtler und weitere Experten von Bund und Ländern. Zugleich warnte Wüst: „Ich warne vor Schnellschüssen bei einem AfD-Verbot, denn das Verbot einer politischen Partei kann nur der letzte Weg sein, wenn wir unsere Verfassung schützen wollen.“
Der Vorstoß stieß auf breiten Widerspruch. CSU-Chef Markus Söder sagte, es bestehe die Gefahr, dass die AfD einen „Märtyrerstatus“ erhalte, und ein Verbotsverfahren sei „verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar“. Bundeskanzler Friedrich Merz sagte am 9. September 2026, er sei und bleibe „skeptisch“, ob ein solches Verfahren erfolgreich sein könne, und wolle die AfD politisch stellen.
Auch aus der CDU kam Ablehnung: Der parlamentarische Geschäftsführer Hendrik Hoppenstedt nannte ein AfD-Verbot „keine Lösung“. Unterstützung erhielt Wüst dagegen von Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD), Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) und Grünen-Chef Felix Banaszak – Pistorius und Özdemir hatten bereits ein Verbot für vier AfD-Landesverbände gefordert.
Der NRW-SPD-Fraktionschef Jochen Ott kritisierte Wüsts Vorstoß als taktisch und fragte: „Ich weiß nicht, wie viele Arbeitsgruppen sollen wir noch gründen?“
Ob eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe zustande kommt, hängt an der Union – und damit an Dobrindt und Merz. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln bleibt die AfD Verdachtsfall; eine gemeinsame Materialsammlung der antragsberechtigten Verfassungsorgane gibt es weiterhin nicht.
