Steinmeier warnt beim Jubiläum in Karlsruhe vor „Vulgärdemokraten"
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Verfassungsgericht

Steinmeier warnt beim Jubiläum in Karlsruhe vor „Vulgärdemokraten"

Beim Festakt zu 75 Jahren Bundesverfassungsgericht hat Bundespräsident Steinmeier das Gericht gegen „Verächter des Rechtsstaats„ verteidigt und vor „Vulgärdemokraten“ gewarnt. Zwei Tage zuvor hatte die frühere Richterin Lübbe-Wolff gefordert, auch von der AfD vorgeschlagene Richter zu beteiligen.

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„Schützen wir unser Verfassungsgericht vor möglichen Angriffen durch die Verächter des Rechtsstaats." Diesen Satz rief Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Montag den rund 1.000 Gästen zu, die zum Festakt 75 Jahre Bundesverfassungsgericht in die Karlsruher Stadthalle gekommen waren.

Gefeiert wurde ein runder Jahrestag: Das höchste deutsche Gericht war am 28. September 1951 offiziell eröffnet worden. Etwa 400 der Gäste im Brahmssaal waren Bürgerinnen und Bürger, die sich Tickets reservieren konnten. Das ZDF übertrug ab 10:45 Uhr live; der Tagesschau-Bericht über den Festakt fasst den Verlauf zusammen.

Im Saal saßen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) als Bundesratspräsident, Gerichtspräsident Stephan Harbarth, Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold und der Präsident des Europäischen Gerichtshofs, Koen Lenaerts.

Von der Eröffnung 1951 zum Jubiläums-Festakt

  1. 28. September 1951
    Eröffnung in Karlsruhe

    Das Bundesverfassungsgericht nimmt seine Arbeit als höchstes deutsches Gericht offiziell auf.

  2. Dezember 2024
    Grundgesetzänderung stärkt die Resilienz

    Bei fehlender Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag entscheidet künftig der Bundesrat über vakante Richterstellen.

  3. 2025
    Gescheiterte Richterwahl

    Nach Protesten aus der Unionsfraktion zieht Frauke Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurück; Sigrid Emmenegger und Ann-Katrin Kaufhold werden nachgewählt.

  4. 6. September 2026
    Starkes AfD-Ergebnis in Sachsen-Anhalt

    Bei der Landtagswahl schneidet die AfD stark ab – im Festakt geht Steinmeier darauf nicht direkt ein.

  5. 26. September 2026
    Lübbe-Wolff für AfD-Vorschläge

    Die frühere Verfassungsrichterin plädiert in einem LTO-Interview dafür, auch von der AfD vorgeschlagene Richter zu beteiligen.

  6. 28. September 2026
    Festakt zum Jubiläum

    Steinmeier warnt in Karlsruhe vor „Vulgärdemokraten„ und „Verächtern des Rechtsstaats“.

Steinmeiers Angriff auf die „Vulgärdemokraten"

Den schärfsten Teil seiner Rede richtete der Bundespräsident gegen Kräfte, die er „Vulgärdemokraten„ nannte. Sie beriefen sich „auf demokratische Mehrheiten und den angeblichen Volkswillen“, um „für sich unbeschränkte Macht„ zu fordern, redeten von „illiberaler Demokratie“ und wollten sich „von keiner Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit Grenzen setzen lassen„. Steinmeier nannte das einen „gefährlichen Irrweg“ – und setzte dagegen:

„Demokratie ist liberal – in der Diktion unseres Jubilars: freiheitlich – oder sie ist keine Demokratie.“
Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident

Eine Demokratie lebe von Voraussetzungen, betonte Steinmeier – laut dem Wortlaut seiner Rede beim Festakt seien das „Chancengleichheit und fairer Wettbewerb, kommunikative Freiheiten und Minderheitenrechte, die parteipolitische Neutralität des Staates und seiner Institutionen". Wer die Demokratie auf den Wahlakt reduziere, ignoriere das.

Demokratische Mehrheiten seien „fluide„: Wer heute zur Mehrheit zähle, könne morgen in der Minderheit sein. Als Beispiele für Angriffe auf den Rechtsstaat nannte Steinmeier Polen, Ungarn und die „Angriffe auf den Rechtsstaat jenseits des Atlantiks“ in den USA. „Nicht nur die Demokratie muss wehrhaft sein, sondern auch der Rechtsstaat", sagte er.

Wer kein Richter sein darf

Für den größten Applaus des Vormittags sorgte ein einziger Satz zur Richtertauglichkeit. Das Publikum bestand überwiegend aus Juristinnen und Juristen – und es klatschte besonders lange, als der Bundespräsident sagte:

„Wer sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung stellt, der kann keine Richterin oder Richter sein.“
Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident

Hintergrund ist die gescheiterte Richterwahl von 2025: Nach tagelangen Protesten aus der Unionsfraktion zog die von der SPD nominierte Frauke Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurück. Anlass war ein Aufsatz, in dem sie infrage gestellt hatte, ob Kinder vor ihrer Geburt von der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde geschützt sind.

Statt ihrer wurden die Verwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger und Ann-Katrin Kaufhold nachgewählt; Kaufhold hatte sich zuvor für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Bei fehlender Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag entscheidet seit einer Grundgesetzänderung von Dezember 2024 der Bundesrat über vakante Stellen. Diese Verankerung im Grundgesetz nannte Steinmeier ausdrücklich richtig.

Der Vorstoß der Ex-Richterin

Zwei Tage vor dem Festakt hatte die frühere Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff in einem Interview mit dem Online-Portal Legal Tribune Online ihre Position dargelegt. Auf die Frage, ob auch von der AfD vorgeschlagene Richter am Bundesverfassungsgericht beteiligt werden sollten, sagte sie: „Ich hielte das für sinnvoll."

Lübbe-Wolff, Richterin von 2002 bis 2014, verwies auf Österreich (FPÖ-Vorschläge am Verfassungsgericht) und die Schweiz (SVP am Bundesgericht): „Dort, wo man solche politischen Kräfte in Gerichte einbindet, ist über funktionelle Probleme nichts zu hören.„ Die „Brandmauer“ führe dagegen dazu, dass potenziell geeignete Personen aus dem Universitätsmilieu sich „gar nicht erst aus der Deckung wagen".

Ihren Vorstoß für AfD-Vorschläge am Bundesverfassungsgericht begründete sie mit sinkendem Vertrauen in Karlsruhe: Nach Allensbach-Zahlen sei der Anteil mit starkem Vertrauen von 81 Prozent (2021) über 75 Prozent (2023) auf 63 Prozent (2025) gefallen. Steinmeier hielt mit dem Satz „Hüten wir die Hüter unserer Verfassung gut!" dagegen.

Starkes Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht sinkt

Anteil der Befragten mit starkem Vertrauen in Karlsruhe

Quelle: Allensbach, zitiert nach LTO

Harbarth mahnt Verständlichkeit an

Gerichtspräsident Stephan Harbarth setzte in seiner Ansprache einen anderen Akzent: „Wer auch immer den Menschen nimmt, was das Grundgesetz ihnen gibt, stößt in Karlsruhe an seine Grenzen.„ Zugleich warnte er vor einem „naiven Zutrauen in die Allmacht der Verfassung“.

Recht müsse verständlich und nachvollziehbar sein, damit Vertrauen und Loyalität entstünden, sagte Harbarth. Er berichtete, alle 16 Richterinnen und Richter hätten in den vergangenen Monaten Schulen besucht und mit Schulklassen diskutiert, und schlug vor, dass künftig jede Richterin und jeder Richter einmal jährlich in Schulen oder zu Bürgerdialogen gehen solle.

Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte sagte, das Gericht werde auch künftig „seinen unverzichtbaren Beitrag„ zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung leisten. Bundeskanzler Merz dankte den Richterinnen und Richtern nach der zweistündigen Veranstaltung: Sie seien „eine wichtige Säule gerade in diesen turbulenten Zeiten“; seit 75 Jahren arbeite das Gericht an dem Grundsatz „In der Demokratie steht das Recht über der Macht".

Kritik von rechts, Beifall von links

In rechtsalternativen Medien wurde die Rede scharf kritisiert. Die Freie Welt deutete Steinmeiers Worte als Angriff auf den Volkssouverän: „Das Volk als Souverän gilt Steinmeier als Gefahr, sobald es Mehrheiten bildet, die ihm unbequem sind.„ Apollo News dokumentierte in Leserkommentaren Ablehnung bis zu dem Satz „Nicht mein Bundespräsident“.

Die linke nd-aktuell und die überregionalen Leitmedien berichteten dagegen weitgehend neutral bis zustimmend. Die AfD und ein mögliches Verbotsverfahren erwähnte Steinmeier mit keiner Silbe; auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vom 6. September, bei der die AfD stark abgeschnitten hatte, ging er nicht direkt ein.

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Ob der Streit über AfD-Vorschläge für Karlsruhe damit beendet ist, bleibt offen – ebenso, ob sich Harbarths Vorschlag jährlicher Schulbesuche für alle 16 Richterinnen und Richter durchsetzt.