Wer nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen will, soll künftig bis zu zwei Jahre länger arbeiten. Union und SPD verhandeln nach Informationen aus Fraktionskreisen über eine Anhebung der nötigen Beitragsjahre auf 46 oder maximal 47 – statt die abschlagsfreie Rente ganz abzuschaffen.
Der Kompromiss mit 46 oder 47 Beitragsjahren ist bislang nur ein Verhandlungsstand: Ein fertiger Gesetzentwurf existiert nicht, die geltende Rechtslage bleibt unverändert. Nach Paragraf 38 SGB VI muss 45 Versicherungsjahre nachweisen, wer abschlagsfrei in Rente gehen will. Der Name „Rente mit 63“ führt in die Irre: Für den Jahrgang 1961 liegt die Grenze bei 64 Jahren und sechs Monaten, ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren.
Auslöser der neuen Debatte war der AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt und die anschließenden Niederlagen von CDU und SPD in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Seitdem fordern SPD-Politiker wie Manuela Schwesig und ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten Korrekturen. Bereits im August hatte Merz bei der Rente mit 63 zurückgewiesen.
Aus 45 Jahren sollen 46 oder 47 werden
Nach Informationen der „Bild“-Zeitung, die sich auf Fraktionskreise beruft, sind drei Bausteine im Gespräch:
- Anhebung der Beitragsjahre: Statt 45 könnten künftig 46 oder maximal 47 Jahre nötig sein, um abschlagsfrei in Rente zu gehen.
- Kürzere Anrechnung der Erziehungszeiten: Bisher gelten pro Kind bis zu zehn Jahre – eine Kürzung träfe vor allem Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien.
- Beschränkung auf körperlich belastende Berufe: Die abschlagsfreie Frührente könnte auf harte körperliche Arbeit begrenzt werden, genannt werden Dachdecker und Bauarbeiter.
Der CSU geht das nicht weit genug. Landesgruppenchef Alexander Hoffmann will die abschlagsfreie Rente nicht nur später, sondern nur noch in Ausnahmefällen gewähren – und macht das zur Bedingung für die gesamte Reform.
„Wir haben in der Koalition eine klare Vereinbarung: Härtefälle ja, Regelfälle nein. Ohne eine Änderung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren kann es keine Rentenreform geben.“
Hoffmann knüpft damit an die Alterssicherungskommission an, deren 33 Empfehlungen der Koalitionsausschuss am 2. Juli vollständig und zügig umsetzen wollte. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert diese Umsetzung weiterhin – also die Streichung der Rentenart, nicht die Anhebung der Beitragsjahre.
Reddig droht mit Ablehnung des Gesetzentwurfs
In der Union wächst der Widerstand auch gegen den 46/47-Kompromiss selbst. Reddigs Drohung mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs hat Gewicht: Der CDU-Bundestagsabgeordnete hat für die Union federführend in der Rentenkommission mitgearbeitet und hält einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren für nicht gerecht.
Eine ersatzlose Abschaffung kommt für Reddig nicht infrage. Die Union wolle eine „Schutzrente für diejenigen, die tatsächlich nicht mehr arbeiten können“, sagte er. Und er warnt die eigene Koalition: „Dass manche jetzt in eine Art kurzsichtigen Sozialpopulismus verfallen und aus Angst wieder keine Reform machen wollen, werden uns die Wähler nicht honorieren.“
Auch Kanzler Friedrich Merz hatte sich bewegt. Nach den Wahlen kündigte er an, man müsse sich im Gesetzgebungsverfahren „Details anschauen“ – „insbesondere beim Umgang mit Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet und Beiträge eingezahlt haben“. Ende August hatte er noch gefordert, „alle Anreize zur Frühverrentung“ müssten enden.
SPD nennt 45 Jahre Leistungsgerechtigkeit
Aus der SPD kommt Widerstand aus zwei Richtungen. Fraktionschef Matthias Miersch nennt den Anspruch nach 45 Jahren ein „elementares Gerechtigkeitsthema“. Vize-Parteichef Alexander Schweitzer lehnt die Abschaffung auch mit Übergangsfristen ab: Wer lange arbeite, müsse mehr haben als jemand, der es nicht tue – das sei „Leistungsgerechtigkeit“ und Teil des Generationenvertrags, der eingehalten werden müsse.
Arbeitsministerin Bärbel Bas hat Betroffenen Vertrauensschutz zugesagt: „Es wird einen Vertrauensschutz geben, darauf können sich alle verlassen“, sagte sie in der Haushaltsdebatte. Im Gespräch ist eine Übergangszeit von etwa fünf Jahren. Bas verspricht Vertrauensschutz für die Rente mit 63 – ein Gesetzentwurf fehlt bis heute.
Knapp zehn Milliarden Euro jährlich
Die Rentenversicherung beziffert die Kosten der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren auf knapp 10 Milliarden Euro jährlich. Rund 30 Prozent aller Neurentner nutzen diesen Weg, jährlich sind es 250.000 bis 280.000 Menschen – überdurchschnittlich oft gut verdienende Männer in wenig belastenden Berufen, nicht die ursprüngliche Zielgruppe aus Handwerk und Pflege.
Die Rentenkommissionsvorsitzende Constanze Janda nennt die Streichung „wirklich zentral, weil diese Rentenart jedes Jahr Kosten in Milliardenhöhe mit sich bringt“. Der Dachdecker zahle quasi für den früheren Ruhestand gut situierter Büroangestellter, sagte sie.
Der Wirtschaftsweise Martin Werding fordert Gegenvorschläge: „Wer aus dem Paket der Empfehlungen der Kommission jetzt gewichtige Bestandteile herauslösen will, sollte Angebote machen, was stattdessen geschehen kann.“ Er schlägt vor, die bis 2031 verlängerte Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent aufzugeben – „das nötige Geld ist gar nicht da“.
68 Prozent lehnen eine Abschaffung ab
Kommissionsmitglied Silke Übelmesser warnt, beide Kompromissvarianten lösten das Problem nicht. Eine Anhebung auf 47 Jahre schränke den Zugang weiter ein; eine Beschränkung auf körperlich belastende Berufe scheitere an der Abgrenzung: „Wo wäre die Grenze zu ziehen? Und wie wären psychisch belastende Tätigkeiten zu berücksichtigen? Solche Abgrenzungen würden neue Ungerechtigkeiten schaffen.“
In der Bevölkerung ist die Ablehnung groß. Eine Insa-Umfrage zur Unzufriedenheit mit der Rentenpolitik ergab für „Bild“, dass 68 Prozent der Befragten eine Abschaffung ablehnen, 24 Prozent sie befürworten und acht Prozent unentschlossen sind.
Mehrheit gegen die Abschaffung der Rente mit 63
VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert einen „Sozialcheck“ und warnt vor Übereilung: Viele hätten ihren Renteneintritt schon geplant. ver.di-Chef Frank Werneke spricht von einer „völligen Missachtung der Lebensleistung“. DGB-Chefin Yasmin Fahimi nennt die geplante Kapitalrente eine Täuschung; der DGB ruft für den 26. September 2026 zu Protesten gegen den befürchteten Sozialabbau auf.
Der Zeitplan bis zum Koalitionsausschuss
Am Dienstagabend (22. September) beriet die Koalitionsspitze bei einem Routinetreffen im Kanzleramt über die Rentenpolitik. Eingeladen hatte Kanzleramtsministerin Nina Warken, mit am Tisch saßen Arbeitsministerin Bärbel Bas, Gesundheitsminister Carsten Linnemann, Innenminister Alexander Dobrindt und Finanzstaatssekretär Björn Böhning. Das Treffen endete ohne konkretes Ergebnis.
Von den Kommissionsempfehlungen zum Koalitionsausschuss
- Juni 2026Alterssicherungskommission legt 33 Empfehlungen vor
Unter den Vorschlägen: die vollständige Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
- 2. Juli 2026Koalitionsausschuss will die Empfehlungen vollständig umsetzen
Das Gesetzgebungsverfahren sollte bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
- 11. September 2026Bas verspricht Vertrauensschutz
In der Haushaltsdebatte sagt die Arbeitsministerin Betroffenen Planungssicherheit zu – ein Gesetzentwurf fehlt.
- 20. September 2026Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
CDU und SPD verlieren, die AfD siegt in Mecklenburg-Vorpommern. Schwesig punktet mit Kritik an der Rentenreform.
- 22. September 2026Koalitionsspitze berät im Kanzleramt
Das Routinetreffen endet ohne konkretes Ergebnis.
- 23.–25. September 2026Berichte über 46 oder 47 Beitragsjahre
Laut Bild werden Anhebung, kürzere Erziehungszeiten und eine Begrenzung auf körperlich harte Berufe diskutiert. Hoffmann, Schweitzer und Reddig legen sich fest.
- 7. Oktober 2026Nächster offizieller Koalitionsausschuss
Dort sollen die strittigen Rentenfragen weiter verhandelt werden.
Innenminister Dobrindt kündigte anschließend eine Einigung für die „nächsten Tage“ an. Der nächste offizielle Koalitionsausschuss ist für den 7. Oktober 2026 geplant; dort sollen die strittigen Fragen weiter verhandelt werden. Ursprünglich sollte das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Offen bleiben vor allem drei Punkte: Werden künftig 46 oder 47 Beitragsjahre verlangt? Gelingt eine rechtssichere Definition körperlich besonders fordernder Berufe? Und welche Übergangsfristen und Regeln für Erziehungszeiten gelten für bestehende Jahrgänge? Bis zu einem formalen Gesetzgebungsverfahren bleibt die geltende Rechtslage unverändert.
